Rechtsanwältin Lisa Hörtzsch der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB am Standort Leipzig hält im Rahmen der „Auftaktveranstaltung zur Lärmaktionsplanung für Städte und Gemeinden in Sachsen“ einen Vortrag zu den rechtlichen Anforderungen der „Tempo 30-Anordnung“ aus Lärmschutzgründen.
Hintergrund der Veranstaltung ist die für Städte und Gemeinden verpflichtende Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Danach müssen die Kommunen alle fünf Jahre unter Beteiligung der Öffentlichkeit die lokale Lärmsituation kartieren und geeignete Minderungsmaßnahmen festsetzen.
Insbesondere die „Tempo 30-Anordnung“ kann aufgrund ihrer Lärmminderungswirkung im Straßenverkehr zur Anwendung kommen. Der Vortrag beleuchtet die rechtlichen Anforderungen, die von den Städten und Gemeinden beachtet werden müssen und stellt die aktuelle Rechtsprechung sowie noch offene Rechtsfragen dar.
Die Konferenz wird veranstaltet vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und richtet sich insbesondere an Gemeinden, die gesetzlich zur Lärmaktionsplanung verpflichtet sind.
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