Mit dem Thema der nächsten Online-Schulung der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB „Inhalt und Bedeutung der VwGO-Novelle zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Infrastrukturbereich und der neusten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)“ bewegen wir uns im Bereich der aktuellsten und kontrovers diskutierten Beschleunigungsbemühungen des deutschen Gesetzgebers.

VwGO-Novelle

Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines neuen Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich (BT-Drs. 20/5165) vorgelegt. Dabei handelt es sich um einen weiteren Ansatz des Gesetzgebers, die Energiewende in Anbetracht von Klima- und Energiekrise voranzubringen. Der vorliegende Entwurf zielt allerdings vorrangig auf Beschränkungen der Rechtsschutzmöglichkeiten, insbesondere des vorläufigen Rechtsschutzes, ab und versäumt die Hauptursachen für Verzögerungen bei der Umsetzung bedeutender Infrastrukturprojekte entschlossen anzugehen.

Die Referentin Dr. Franziska Heß hat bereits gutachterlich und mündlich als Sachverständige im Deutschen Bundestag zu dem von der Bundesregierung vorgelegten neuen Gesetz zur VwGO-Novelle Stellung genommen. Das Rechtsgutachten zeigt, dass der Gesetzesentwurf, insbesondere aufgrund des umstrittenen § 80c Abs. 2 VwGO-E, verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Bedenken unterliegt. Im Rahmen der Online-Schulung wird auf die einzelnen Vorschriften der VwGO-Novelle in der vom Gesetzgeber nach der Sachverständigenanhörung geänderten Fassung inhaltlich eingegangen und das Ausmaß der Auswirkungen auf den Rechtsschutz bei der Realisierung von Infrastrukturvorhaben analysiert. Es bleibt zudem Raum für Fragen und den Austausch von Erfahrungen aus dem Teilnehmerkreis.

 

Änderungen des BNatSchG

Auch der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BT-Drs. 20/2354) verfolgt das unterstützenswerte Ziel eines zügigen Ausbaus erneuerbarer Energien, hier insbesondere der Windenergie an Land, durch Beschleunigung und Vereinfachung der entsprechenden Planungs- und Genehmigungsverfahren zu ermöglichen. Den vorgeschlagenen Änderungen gelingt es jedoch nicht, gleichzeitig hohe und insbesondere unionsrechtlich gebotene artenschutzrechtliche Standards zu wahren. Der Entwurf schafft es demnach nicht einen Beitrag zum Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität Deutschlands bis 2045 zu leisten, ohne das ökologische Schutzniveau abzusenken.

Dr. Franziska Heß hat auch zu diesen vom Gesetzgeber geplanten Beschleunigungsmaßnahmen in einem Rechtsgutachten und mündlich als Sachverständige im Deutschen Bundestag Stellung genommen. Die Online-Schulung bietet einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Auswirkungen für den Biodiversitätsschutz und gibt Antworten auf Ihre Fragen in diesem Zusammenhang.

 

Die Fortbildungsveranstaltung ist kostenfrei und offen für all diejenigen, die sich beruflich oder ehrenamtlich mit dem Thema beschäftigen und über die aktuellen Rechtsentwicklungen informiert sein möchten.

 

Ihre Anmeldung und Fragen nach weiteren Informationen zu der Veranstaltung richten Sie bitte an lambrich@baumann-rechtsanwaelte.de.