Die Population des Feldhamsters in Sangerhausen konnte durch den BUND Sachsen-Anhalt dauerhaft vor der Zerstörung durch den von der Stadt Sangerhausen beabsichtigten Industriepark Mitteldeutschland gerettet werden.

In dem von Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB vertretenen Verfahren hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg mit Beschluss vom 5.10.2022 (Az. 2K 107/20) das Ruhen des Verfahrens bis zur Aufhebung des streitgegenständlichen Bebauungsplans durch den Stadtrat Sangerhausen angeordnet.

„Für den BUND stellt der neuerliche Beschluss einen gerichtlichen Erfolg auf ganzer Linie dar, mit dem der Lebensraum der Kernpopulation gerettet werden konnte.“ freut sich BUND-Landesvorsitzender Ralf Meyer.

Hintergrund ist ein vom BUND Sachsen-Anhalt im Jahr 2020 angestrengtes Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan Nr. 26. Dieser sah vor, auf einer Fläche mit einer Kernpopulation des Feldhamsters ein Industriegebiet zu errichten.

Nachdem Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB für den BUND Sachsen-Anhalt zahlreiche Mängel und Rechtsverstöße in seinem Normenkontrollantrag aufgezeigt hatte, sah auch der Stadtrat Sangerhausen keine Chance mehr, das seit über zehn Jahren geplante Projekt zu realisieren. Die Stadt Sangerhausen hob trotz der mangelnden Erfolgsaussichten den Bebauungsplan jedoch nicht endgültig auf. Da das Oberverwaltungsgericht keine Möglichkeit sah, das Verfahren auszusetzen, wurde nunmehr das Verfahren für ruhend erklärt, bis der Bebauungsplan endgültig aufgehoben wird. Damit kommt die Stadt Sangerhausen einer inhaltlichen Entscheidung des Gerichts zum Bebauungsplan zuvor.

Dr. Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, führt dazu aus:

„Wir konnten im gerichtlichen Verfahren derart viele Rechtsverstöße und Mängel des Bebauungsplans aufdecken, dass selbst die Stadt nicht mehr davon ausgegangen ist, dass der Bebauungsplan Bestand haben wird. Durch das Normenkontrollverfahren konnten wir somit die Kernpopulation des Feldhamsters endgültig vor der Zerstörung bewahren.“

Zur Zukunft der Fläche und dem nun gesicherten Lebensraum der Hamsterpopulation erklärt Ralf Meyer:

„Nun muss im nächsten Schritt auf der gesamten IPM-Fläche eine hamstergerechte Bewirtschaftung gemeinsam mit den Landwirten gesichert und endlich eine Stützungszucht etabliert werden, damit sich die Hamsterbestände stabilisieren und erholen können.“

Leipzig, 26.10.2022

gez. Dr. Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht