Die Regierung von Schwaben hat für den 4-streifigen Ausbau der Bundesstraße 12 zwischen der Anschlussstelle Kempten (A7) und der Anschlussstelle Jengen/Kaufbeuren (A 96) den ersten Planfeststellungsbeschluss erlassen.
Der Abschnitt zwischen Untergermaringen und der Autobahnanschlussstelle Jengen/Kaufbeuren (A 96) ist ein ca. 10,2 km langes Teilstück des geplanten Ausbaus auf einer Gesamtlänge von 51,4 km.

Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) hält diesen Ausbau für überdimensioniert und forderte bereits im Verfahren, eine bessere, geeignetere und umweltschonendere Lösung zu finden. Weiterhin kritisiert der BN, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz, sowie insgesamt der Belang Klimaschutz sowohl bei der Bedarfsfeststellung, als auch bei der konkreten Planung missachtet wurde.

Der BN hat daher die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB beauftragt, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss einzureichen. Die Klage wurde am 04. August 2022 erhoben und wird nunmehr umfangreich begründet.  

Würzburg, 25.08.2022

gez. Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin

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