Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin ist der Einladung der Expertenkommission D-PCGM gefolgt und hat heute eine Stellungnahme zur überarbeiteten 3. Fassung des Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex (D-PCGM) eingereicht.
Der Public Corporate Governance-Musterkodex stellt das Muster eines Ordnungsrahmens dar, der Empfehlungen und Handlungsanweisungen für die Organe öffentlicher Unternehmen (Geschäftsführungsorgan und Aufsichtsgremium) vorgibt und zugleich die Steuerung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen durch die Gebietskörperschaft erleichtern soll.
In seiner Stellungnahme fokussiert sich Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin auf zwei zentrale Aspekte:
Zum einen bewertet er die Geeignetheit und Umsetzbarkeit des Musterkodex für die Situation kommunaler Unternehmen. In diesem Zusammenhang zeigt er auf, dass der Musterkodex zunächst ein Schritt in die richtige Richtung ist, einem Transfer des Musters in die kommunale Praxis jedoch noch erhebliche Arbeitsschritte vorausgehen müssen. Diese sind nach seiner Bewertung von den Kommunen oftmals nicht leistbar. Insoweit empfiehlt er eine weitere Konkretisierung des Kodex für Kommunen, sowie dem D-PCGM eine umfangreiche Kommentierung der einzelnen Regelungen beizufügen und diese zu veröffentlichen.
Zum anderen greift er den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 (Az. 1 BvR 2656/18) auf und empfiehlt, wegen der erheblichen Bedeutung des Klimaschutzes für öffentliche Unternehmen, den D-PCGM um eine Regelung zu ergänzen, die eine Offenlegung bezüglich der (vorgenommenen und zukünftig geplanten) Schritte des Unternehmens hin zum verfassungsrechtlichen Gebot der Klimaneutralität vorsieht. Verfügt beispielsweise eine Gebietskörperschaft über einen Klimaschutzplan oder eine Klimaschutzstrategie, soll sich die jährliche Entsprechenserklärung von Geschäftsführung und Aufsichtsgremium des Unternehmens (vgl. § 161 Abs. 1 AktG) auch auf die Einhaltung dieser Ziele der Gebietskörperschaft beziehen.
Sollten Sie Fragen zum Thema Public Corporate Governance oder zur Berücksichtigung von Klimaneutralität und Klimaschutz bei der Führung öffentlicher Unternehmen haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Weiser-Saulin als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.