Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hat Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB, Dr. Franziska Heß, als Sachverständige zur öffentlichen Anhörung zum Bundesnaturschutzgesetz eingeladen. Die öffentliche Anhörung findet am Montag, 4. Juli 2022, von 14.00 bis 16.00 Uhr im Sitzungssaal E.600 des Paul-Löbe-Hauses statt.

Der Ausschuss befasst sich in der Anhörung mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BT-Drucksache 20/2354) – einem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Der Entwurf verfolgt das Ziel, bis spätestens 2045 die Netto-Treibhausneutralität in Deutschland zu erreichen und beinhaltet Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und im Bundesimmissionsschutzgesetz.

Die Anhörung findet in Präsenz statt und ist öffentlich. Die Sitzung wird im Internet zeitversetzt am Dienstag, 5. Juli 2022, ab 15.30 Uhr unter www.bundestag.de übertragen. Die schriftliche Stellungnahme und das Protokoll werden zudem ebenfalls im Internet-Angebot des Deutschen Bundestages unter https://www.bundestag.de/umwelt zur Verfügung gestellt.