München/Ebelsbach: Heute wurde das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in dem Normenkontrollverfahren der Gemeinde Ebelsbach gegen den Bebauungsplan „Sondergebiet ELT-Auen“ der Stadt Eltmann zugestellt. Die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte PartG mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover) vertritt die Gemeinde Ebelsbach. Das Urteil erklärt den Bebauungsplan „Sondergebiet ELT-Auen“ der größeren Nachbargemeinde Stadt Eltmann für unwirksam. Als jeweils einzeln tragende Gründe dafür erkennt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof – neben einem direkt zur Unwirksamkeit führenden formellen Verkündungsmangel – Verstöße gegen das interkommunale Abstimmungsgebot und gegen das Planungsverbot im festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Weitere mögliche Unwirksamkeitsgründe wurden dann nicht mehr geprüft.
Die Gemeinde Ebelsbach ist gemäß dem bayerischen Landesentwicklungsprogramm und dem Regionalplan ein Kleinzentrum nördlich des Mains; die Stadt Eltmann ist ein Unterzentrum, dessen Gemeindegebiet größtenteils südlich des Mains liegt. Das interkommunale Abstimmungsgebot ist insbesondere dadurch verletzt, dass im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich der Gemeinde Ebelsbach nicht hinreichend ermittelt und bewertet worden sind.
Die Auswirkungen würden sich aus erheblichen Kaufkraftabflüssen ergeben, die sich negativ auf das Funktionieren des zentralen Versorgungsbereich der Gemeinde Ebelsbach und damit auf die Erfüllung ihrer Aufgaben als Kleinzentrum für die Nahbereichsversorgung auswirken können.
Die Gemeinde Ebelsbach hat seit langer Zeit die Lage des Planungsgebiets nördlich des Mains, in der Nähe ihres zentralen Versorgungsbereichs, und, weit entfernt von der südlich des Mains liegenden Innenstadt von Eltmann, beanstandet und auf die geeignete Potentialfläche in der Doktor-Georg-Schäfer-Straße in der Innenstadt von Eltmann als sinnvolle Alternative für die Sicherung der Nahversorgung in Eltmann verwiesen.
Hannover, den 03.03.2022
gez. Rechtsanwalt Rick Schulze LL.M. oec.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht