Das OVG Münster hat mit Urteil vom heutigen Tage den Klagen von betroffenen Anwohner*innen des Flughafens Dortmund weitgehend stattgegeben und die von der Bezirksregierung Münster erlassene Nachtfluggenehmigung für rechtswidrig erklärt. Einer der Kläger wurde durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB vertreten.
Bereits im Jahr 2014 hatte die Bezirksregierung eine Nachtfluggenehmigung zugunsten des Flughafens Dortmund erteilt. In dem anschließenden Klageverfahren hatte das OVG Münster mit Urteilen vom 3.12.2015 diese Genehmigung für rechtswidrig erklärt. Nach einem anschließenden ergänzenden Verfahren zur Heilung der vom Gericht festgestellten Mängel erließ die Bezirksregierung am 1.8.2018 eine Änderungsgenehmigung und ließ erneut nächtliche Flüge zu, allerdings in einem reduzierten Umfang. Hiergegen wurden erneut Klagen erhoben, über die das Gericht nun am 26.1.2022 zugunsten der Anwohner*innen entschieden und die Genehmigung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt hat.
Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) freut sich über den Erfolg:
„Ich bin mit der Entscheidung sehr zufrieden. Nach einer sehr intensiven mündlichen Verhandlung am gestrigen Tage ist das Gericht unserem Klagevortrag in wichtigen Teilen gefolgt. Das Gericht hat in der mündlichen Urteilsbegründung am heutigen Tage ausgeführt, dass der Bezirksregierung Münster erneut Abwägungsfehler unterlaufen sind. So wurden die unter der Zumutbarkeitsgrenze liegenden Lärmbelastungen nicht ausreichend ermittelt und abgewogen und die im Bescheid angenommene Geringfügigkeitsschwelle 45 dB(A) nicht hinreichend begründet. Auch hat die Bezirksregierung nach der Begründung des Gerichts die Vorbelastung für die Bereiche mit weniger als 45 dB(A) nicht ermittelt und abgewogen und es fehlen Maximalpegelermittlungen sowie die Bewertung solcher Pegel. Konsequenz ist nun, dass der planmäßige Nachtflugverkehr nun zunächst eingestellt und die Genehmigung in einem ergänzenden Verfahren nachgebessert werden muss.“
Leipzig, den 26.1.2022
gez.: RAin Dr. iur. Franziska Heß
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Nachfolgend finden Sie einen beispielhaften Einblick in die Presseresonanz:
2:0 gegen den Nachtflug: Unna feiert das Urteil des OVG Münster
27.Januar 2022 – ezeitung.hellwegeranzeiger.de
Urteil über den Flughafen Dortmund: Nachtflüge sind rechtswidrig
26. Januar 2022 – sauerlandkurier.de
Flughafen Dortmund: OVG Münster stoppt erneut Nachtflugverkehr
26. Januar 2022 – wdr.de