Bereits am 11. Dezember 2020 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zwei Beschwerden von lärmbetroffenen Bürgerinnen und Bürgern aus Zeuthen zur näheren Prüfung angenommen und mitgeteilt, die die Beschwerden nun der Bundesregierung mit einer Aufforderung zur Stellungnahme zugestellt werden.

In den von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB geführten Verfahren geht es um den sog. „Flugroutenstreit“ am Berliner Hauptstadtflughafen BER. Die Beschwerdeführer hatten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen gewandt, nachdem bekannt geworden war, dass die Flugrouten am künftigen Flughafen einen völlig anderen Verlauf nehmen werden, als bei Ausbau des Flughafens bekannt gemacht. Die Beschwerdeführer sind mit ihrem Versuch, aus diesem Grund den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens wieder aufzuheben, vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert, das die Klagen mit Urteilen vom 31.07.2012 abgewiesen hat. Die hiergegen gerichteten Verfassungsbeschwerden blieben erfolglos. Vor dem EGMR in Straßburg rügen die Beschwerdeführer u.a. eine Verletzung von Art. 8 EMRK wegen unfairer Gestaltung des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zum Flughafen Berlin Brandenburg.

Der EGMR hat nun am 11. Dezember 2020 mitgeteilt, dass er die hiergegen gerichteten Beschwerden angenommen und der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet hat. Eine Annahme der Beschwerde erfolgt nur dann, wenn der EGMR nach eingehender Prüfung eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für möglich erachtet.
Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) freut sich über den Zwischenerfolg.


„Wir freuen uns sehr, dass wir die hohen Hürden für eine inhaltliche Prüfung durch den EGMR überspringen konnten und der Gerichtshof die Möglichkeit einer Konventionsverletzung bejaht. Wir sind nun gespannt, wie sich das Verfahren weiterentwickeln wird und werden uns hierzu intensiv mit den vom EGMR gestellten Fragen befassen. Wir sind zuversichtlich, dass im Flugroutenstreit am BER für die Anwohner noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.“


Würzburg, den 23.12.2020

gez.: Dr. Franziska Heß/Fachanwältin für Verwaltungsrecht