Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover) hat heute beim Verwaltungsgericht Dresden einen Eilantrag für den NABU (Naturschutzbund) Sachsen auf Sperrung eines rechtswidrig ausgebauten Waldweges im Röderauwald Zabeltitz nahe Großenhain eingereicht.

Der Eilantrag richtet sich gegen das Landratsamt Meißen. Dieses hatte die Verlegung eines Breitbandkabels im Naturschutzgebiet sowie Fauna-Flora-Habitat- (FFH) und EU-Vogelschutzgebiet im Jahr 2018 naturschutzrechtlich genehmigt, ohne die anerkannten Naturschutzvereinigungen im Vorfeld anzuhören. Der Waldweg wurde daraufhin ausgebaut, ohne dass dafür das erforderliche Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die gebotenen Verträglichkeitsprüfungen für die betroffenen FFH- und Vogelschutzgebiete durchgeführt wurden.

„Das Landratsamt Meißen hat trotz mehrmaliger Aufforderung den rechtswidrigen Zustand nicht abgestellt und ist nicht gewillt, seiner Aufgabe als Naturschutzbehörde nachzukommen. In dieser Situation bleibt uns nichts anderes übrig, als im Wege eines Eilverfahrens schlimmere Eingriffe in die Schutzgebiete vorerst zu verhindern“,

erklärt Bernd Heinitz, Landesvorsitzender des NABU Sachsen.

Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) ergänzt:

„Sowohl das Oberverwaltungsgericht in Bautzen als auch das Bundesverwaltungsgericht haben bereits klargestellt, dass die Naturschutzbehörden verpflichtet sind, illegal erfolgte Eingriffe in europäische Schutzgebiete zu unterbinden. Das Landratsamt Meißen stellt diese Verpflichtung leider in Abrede. Angesichts der durch den NABU dokumentierten, gravierenden Verstöße gegen geltendes Recht ist die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes unvermeidlich.“

 

Leipzig, den 10. November 2020

 

gez.: RAin Dr. Franziska Heß

Fachanwältin für Verwaltungsrecht