Rechtsanwalt Baumann: Kosten des Projektes blieben offen, Versorgungssicherheit bei HGÜ-Leitung Süd-Ost-Link nicht gewährleistet!

 

Im laufenden Erörterungstermin zur Stromtrasse Süd-Ost-Link in der Max-Reger-Halle in Weiden haben die Rechtsanwälte Wolfgang Baumann und Eric Weiser-Saulin von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB Würzburg – Leipzig – Hannover die Einwendungen des Landkreises Wunsiedel im Fichtelgebirge und der Städte und Gemeinden dieses Landkreises vorgetragen.

Am gestrigen Dienstag wurde massive Kritik an der Aufspaltung des Erörterungstermins in einen Termin für Kommunen, Fachbehörden und andere Träger öffentlicher Belange einerseits und einem Termin mit privaten Einwendern andererseits vorgetragen. Rechtsanwalt Baumann hat einen Antrag auf Aufhebung des Erörterungstermins gestellt und eine neue Festsetzung eines einheitlichen Erörterungstermins beantragt:

„Ein sinnvolles Erörtern der Sachfragen ist nur in Kenntnis der Bedenken und der Einschätzungen durch die externen Fachleute und Behördenvertreter möglich. Die Aufspaltung in zwei Erörterungstermine ist rechtlich unzulässig. Daher muss der laufende Termin aufgehoben und ein neuer einheitlicher Erörterungstermin anberaumt werden.“

Unter anderem wegen der pauschalen Ablehnung der Aussetzung des Termins ohne jegliche vertiefte Prüfung der vorgelegten Argumente durch die Vertreterin der Bundesnetzagentur hat Rechtsanwalt Baumann am gestrigen Dienstag die Veranstaltungsleiterin Frau Dr. Janine Haller wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und am heutigen Verhandlungstag diesen Antrag wiederholt.

Rechtsanwalt Eric Weiser-Saulin kritisierte die Unvollständigkeit der ausgelegten Unterlagen und sah in dieser einen weiteren relevanten Verfahrensfehler. Inhaltlich fehle es an einer belastbaren Darstellung der Kosten des Projektes Süd-Ost-Link. Auch die Nachweise der Versorgungssicherheit des Stromnetzes bei Ausfall des Süd-Ost-Links, zum Beispiel bei technischen Ausfällen oder bei Anschlägen, fehlten.

In der weiteren Diskussion hat sich herausgestellt, dass der nach dem Energiewirtschaftsgesetz erforderliche Nachweis einer „möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung“ (§ 1 EnWG) durch die HGÜ-Stromtrasse Süd-Ost-Link nicht erbracht werden kann. Die Firma TenneT TSO konnte in dieser Hinsicht gestellte Fragen nicht beantworten. Daraus haben die Rechtsanwälte der Kanzlei den Schluss gezogen, dass Süd-Ost-Link keine geeignete Stromtrasse zur Stromversorgung in Süddeutschland darstellt.

Ein Bedarf bestehe auch aus anderen Gründen nicht: unter Berücksichtigung der Kopplung von Elektrizität mit Gasleitungssystemen und Gaskraftwerken sowie Systemen der erneuerbaren Energien in Süddeutschland würde sich die HGÜ-Leitung erübrigen.

 

Weiden in der Oberpfalz, 24.07.2019

gez.: RA W. Baumann/Fachanwalt für Verwaltungsrecht