Mit Beschluss vom 6. Juni 2019 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) das Berufungsverfahren zum Kiesabbau in Kleinostheim eingestellt. Damit endet das nunmehr fast fünf Jahre andauernde Gerichtsverfahren der Gemeinde Kleinostheim mit dem von ihr angestrebten Ergebnis, dass ein weiterer Kiesabbau auf Kleinostheimer Gemarkung verhindert werden konnte. Die Gemeinde wurde dabei im gesamten Gerichtsverfahren von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover) vertreten.
Mit Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Aschaffenburg vom 1. Oktober 2014 wurde der Firma Volz und Herbert GmbH (Alzenau) genehmigt, ca. 344.000 m³ Sand und Kies über einen Zeitraum von zwölf Jahren auf verschiedenen Grundstücken der Kleinostheimer Flurabteilung „Heubrach“ abzubauen.
Die Gemeinde hat dann gegen den Planfeststellungsbeschluss beim Verwaltungsgericht Würzburg Klage eingereicht und diese insbesondere damit begründet, dass das Vorhaben dem Flächennutzungsplan der Gemeinde sowie dem geltenden Regionalplan widerspricht, der in diesem Bereich keine Flächen für den Sand- und Kiesabbau ausweist.
Nachdem das Verwaltungsgericht Würzburg die Klage durch Urteil vom 15. Dezember 2015 abgewiesen hatte, gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Februar 2018 dem Antrag der Gemeinde auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts statt. Damit wurde die Möglichkeit eröffnet, dass alle rechtlichen Argumente, die gegen den Kiesabbau in Kleinostheim sprechen, durch den BayVGH nochmals geprüft werden.
Die Klärung der Fragen, ob die erteilte Genehmigung der gerichtlichen Überprüfung standhält und wann mit einem Abbau begonnen werden kann, zog sich offenbar für die Volz und Herbert GmbH zu lange hin. In der Folge wurde im Frühjahr 2019 das Gespräch mit der Gemeinde gesucht, was letztendlich dazu führte, dass das Unternehmen auf die Auskiesung verzichtete und beim Landratsamt Aschaffenburg die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt hat. Ein entsprechender Aufhebungsbescheid wurde am 22. März 2019 erlassen. Da aufgrund des Verzichts auf den Abbau das anhängige Berufungsverfahren nicht zur Entscheidung gebracht werden musste, wurde der Rechtsstreit von Seiten der Gemeinde Kleinostheim als auch von Seiten des beklagten Freistaates für erledigt erklärt.
Rechtsanwalt Thomas Jäger von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB, welcher die Gemeinde im gesamten Gerichtsverfahren betreut hat, ist mit dem Ausgang des Verfahrens sehr zufrieden:
„Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass es sich lohnt, in gerichtlichen Verfahren einen langen Atem zu haben. Wir waren immer überzeugt, dass die Abweisung der gemeindlichen Klage durch das Verwaltungsgericht Würzburg nicht rechtmäßig erfolgt ist, was sich letztendlich durch die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof auch bestätigt hat.
Die Gemeinde hat nunmehr die Möglichkeit, die erworbenen Flächen nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten und insbesondere die dringend benötigten Gewerbeflächen auszuweisen.“
Würzburg, den 2. Juli 2019
gez. RA Thomas Jäger