Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim die Normenkontrollanträge von mehreren Bürgern gegen die 3. Änderung des Bebauungsplans „Pfützenäcker“, Ortsteil Gerlachsheim, der Stadt Lauda-Königshofen abgewiesen. Die Stadt wird in diesem Verfahren von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover) vertreten.
Das Gewerbegebiet „Pfützenäcker“ liegt am Ortsausgang von Gerlachsheim direkt an der Landesstraße 511 in Richtung Grünsfeld und besteht bereits seit über 40 Jahren. Um die unmittelbaren Anwohner des Gewerbegebiets zu entlasten, hat die Stadt im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplans unter anderem einen unmittelbaren Anschluss des Gewerbegebiets an die Landesstraße 511 vorgesehen. Die bisherige innerörtliche Erschließung über die Waldstraße hat sich als nicht mehr zeitgemäß erwiesen und bedurfte einer Anpassung.
Mit ihren Normenkontrollanträge machten mehrere Anwohner der Würzburger Straße bzw. der Waldstraße in Gerlachsheim geltend, durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans einem erhöhten Schwerlastverkehr ausgesetzt zu sein. Zudem wurden formelle Mängel des Bebauungsplans gerügt.
Rechtsanwalt Thomas Jäger, der für die Stadt in der mündlichen Verhandlung aufgetreten war, ist mit der Entscheidung des Gerichts sehr zufrieden:
„Da uns die vollständigen Urteilsgründe noch nicht vorliegen, kann momentan noch nicht gesagt werden, warum der Senat die Anträge abgelehnt hat. Das Gericht hat aber bereits während der mündlichen Verhandlung am 15. Mai 2019 erhebliche Bedenken in Bezug auf die Zulässigkeit der Normenkontrollanträge geäußert, weil eine Rechtsverletzung der Antragsteller wohl unter keiner Betrachtungsweise gegeben ist. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass das Gewerbegebiet schon bestandskräftig ausgewiesen ist und eine Ansiedlung von Gewerbebetrieben auch ohne die streitgegenständliche Änderung jederzeit möglich war. Zudem bedeutet die neue Anbindung eines Teils des Gewerbegebiets an die Landesstraße 511 eine erhebliche Verbesserung für die unmittelbaren Anwohner in der Waldstraße, was eines der wesentlichen Planungsziele der Stadt Lauda Königshofen ist.
Weiterhin hat das Gericht in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass der von Seiten der Antragsteller geltend gemachte Bekanntmachungsfehler des Bebauungsplans voraussichtlich nicht vorliegt.
Das schriftliche Urteil mit Begründung ist in einigen Wochen zu erwarten.“
Würzburg, den 21. Mai 2019
gez. Thomas Jäger Rechtsanwalt