Die bereits bisher bundesweit tätige Kanzlei für Verwaltungsrecht BAUMANN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB mit Hauptsitz in Würzburg, hat zusätzlich zur schon seit dem Jahr 2010 bestehenden Zweigstelle Leipzig zum 15.08.2018 eine weitere Zweigstelle in Hannover in der Lavesstraße 79 eröffnet und dies der aufsichtsführenden Rechtsanwaltskammer Bamberg sowie der örtlichen Rechtsanwaltskammer Celle angezeigt. Die neue Zweigstelle in der Mitte von Hannover liegt in Sichtweite zum Verwaltungsgericht Hannover und teilt sich die Büroräume mit der Rechtsanwaltskanzlei Kellermann & Kohlrautz (Fachanwälte für Familienrecht und Erbrecht). Vom Standort Hannover aus sollen nicht nur Mandanten aus der Region Hannover, sondern aus Niedersachsen und dem ganzen Norden der Bundesrepublik betreut werden.

Die vor über 35 Jahren von Rechtsanwalt Wolfgang Baumann gegründete Kanzlei ist auf Verwaltungsrecht spezialisiert und bundesweit tätig. Derzeit acht Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie rund 20 weitere Mitarbeiter sind in der Lage, an den Standorten Würzburg, Leipzig und Hannover große verwaltungsrechtliche Mandate adäquat zu bearbeiten und eine intensive Betreuung der Mandanten zu sichern. Die Beratung und die rechtliche Vertretung der Mandanten sind umfassend und durch einen hohen Spezialisierungsgrad geprägt. Steigende Bedeutung hat die projektbegleitende Beratung im öffentlichen Recht – insbesondere im Umweltrecht und Anlagenzulassungsrecht – aber auch im sonstigen deutschen und europäischen Wirtschaftsverfassungs- und Verwaltungsrecht. Zur Mandantschaft gehören neben mittelständischen Unternehmen auch Einzelpersonen und Kommunen sowie Umweltverbände.Die Kanzlei vertritt ihre Mandanten bei Verfahren vor allen bundesdeutschen Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten bzw. Verwaltungsgerichtshöfen, Landesverfassungsgerichten, beim Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht sowie beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

 

Würzburg, den 12. September 2018

 

gez. RA Rick Schulze
Fachanwalt für Verwaltungsrecht