Umweltbundesamt erkennt den Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. (SFV) bundesweit als klageberechtigte Umweltvereinigung an

Fachverband für Klimaschutz besitzt nun Klagerechte nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. (SFV) ist ein umweltpolitischer Verein mit Sitz in Aachen. Seit seiner Gründung 1986 betreibt er Öffentlichkeitsarbeit für die Nutzung erneuerbarer Energien und strebt die Umstellung der Energieversorgung auf 100 Prozent dezentrale erneuerbare Energien, insbesondere Sonnen- und Windenergie mit den dazugehörigen Stromspeichern an. Der SFV fördert vorwiegend Ziele des Klimaschutzes, indem er sich beispielsweise mit Gutachten in die politische und gesellschaftliche Meinungsbildung für die Solarenergie, die Windenergie sowie die Energiespeichertechnik einbringt. Der SFV führt aber auch konkrete Projekte durch, etwa Beratung von PV-Anlagenbetreibern und ist bei der Clearingstelle EEG als nichtständiger Beisitzer akkreditiert.
Mit Bescheid vom 2. Juli 2018 ist der SFV vom Umweltbundesamt nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannt worden. Dadurch erhält der Verein die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umweltvereinigung. Die Anerkennung ist mit bundesweiter Geltung ausgesprochen worden.
Rechtsanwalt Andreas Lukas, der den SFV im Anerkennungsverfahren vertreten hat, betont die Reichweite dieser Entscheidung:
„Der SFV fördert kontinuierlich seit über 30 Jahren konkrete Klimaschutzziele. Der Klimaschutz in Deutschland hat nun mit dem SFV einen starken Anwalt an seiner Seite.“
Dem SFV gehören aktuell knapp 3.000 Mitglieder an.

Über seine vielfältigen, bundesweiten Aktivitäten informiert er auf seiner Homepage.

www.sfv.de

Leipzig, 09.07.2018
gez. RA Andreas Lukas