Vier Anwohner am Erlachhof in Volkach haben Klage zum Verwaltungsgericht gegen die Baugenehmigung für das geplante Weinhotel der Firma Römmert Wein- und Ferienland GmbH Waldkraiburg erhoben. Der auf der gegenüberliegenden Straßenseite, der von den Klägern betriebenen Winzerbetrieben und Wohnhäusern vorgesehene Hotelbau greift massiv in die Rechte der Anwohner ein und verstößt gröblichst gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Mit einem Eilantrag haben die Kläger beim Verwaltungsgericht einen Baustopp beantragt, auch weil der Bauherr seinen Keller um 750 m² gegenüber der genehmigten Grundfläche erweitert hat, ein „Schwarzbau“ der offensichtlich noch weitere Nutzungsmöglichkeiten eröffnen soll.

Das geplante Hotel ist ein gewaltiges Bauvorhaben mit 214 Betten, einer Nutzfläche des Restaurantbetriebs von 360 m² sowie einem Spa- und Wellnessbereich von 1.000 m², Tagungs- und Eventräume mit insgesamt rund 550 m²; neben den 214 Hotelgästen sind 181 Restaurantplätze und Veranstaltungsräume für 454 Tagungsteilnehmer geplant, also insgesamt für 849 Gäste und sicherlich nicht wenig Servicepersonal. Dies führt zu einer Verkehrsbelastung von 800-1000 Verkehrsbewegungen am Tag und in der Nacht; hinzukommen Busse und Zulieferer. Die Hotelanlage soll im Wesentlichen über einen Weinbergsweg erschlossen werden. Die Tiefgarage des Hotels führt auf die Straße „Erlachhof“, die nur 4,80 Meter breit und ohne Gehsteige ist. Ein Ausweichen ist schwer möglich, da die Straße von einem Wassergraben begrenzt wird.

Dabei kommt es vor allem zu Lärmspitzen in der Nacht durch die An- und Abreise der Hotel- und Restaurantgäste sowie von Gästen etwaiger Veranstaltungen (Hochzeiten, Jubiläen, Geburtstagsfeiern, etc.) sowie durch die Veranstaltungen selbst und den Restaurantaußenbetrieb auf der Terrasse westlich des Hotels. Diese Immissionen kommen zu den verkehrsbedingten Immissionen noch hinzu. Der Immissionsrichtwert für die Nachtzeit von 45 dB(A) wird ganz sicher überschritten werden. Damit sind die Rechte der Anwohner verletzt.

Den landwirtschaftlichen Betrieben drohen ganz erhebliche Umsatzeinbußen, die auch langfristig existenzgefährdend sein können.

– Ein von der Rechtsprechung immer wieder ins Spiel gebrachtes Problem von Bauwerken im Weinberg ist der Stau von Kaltluftströmen durch Querriegelgebäude, wie er auch hier zu erwarten ist. Das über 100 Meter lange Hotelgebäude schiebt sich wie ein Riegel in die Landschaft und hält die Kaltluftströme von Norden und Nord-Osten auf, die sich konzentrieren und nicht mehr abfließen können. Dies führt bei bestimmten Wetterlagen zum Erfrieren junger Reben im Frühjahr und schlimmstenfalls zu einem Ernteausfall.
– Gegenverkehr an der Straße „Erlachhof“ ist kaum bzw. nur mit erheblichen Behinderungen für den landwirtschaftlichen Verkehr möglich. Die Betreiber der Winzerhöfe südlich der Straße „Erlachhof“ können ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge und Maschinen nicht mehr – auch nicht kurzfristig – auf der Straße abstellen. Mit Weinvollerntern, die deutlich breiter als ein PKW sind, werden kaum mehr an Fahrzeugen aus dem Hotelbreich vorbeifahren können. Der Anliegerverkehr ist nahezu ausgeschlossen. Ein deutliches Zeichen dafür, dass das Gebot der Rücksichtnahme verletzt worden ist.
– Die Landwirtschaft hat aber auch ansonsten erhebliche Nachteile zu erwar-ten, die vom Gesetz nicht akzeptiert werden. In der Nähe des Hotels können zukünftig Pflanzenschutzmittel nicht mehr gespritzt werden. Selbst ökologische Pflanzenschutzmittel erfordern einen Schutzabstand. Das be-deutet, dass auch in dieser Hinsicht erhebliche Wirtschaftseinbußen der Winzer zu erwarten sind, die bis zu 200 Meter Abstand halten müssen.
– Der Hotelblock hat mit seiner tiefen Baugrube wasserführende Schichten des Hangs angeschnitten. Damit werden größere Teile der Weinberge trocken fallen, bei einer zunehmenden Klimaerwärmung hat das dramatische Folgen für den Weinbau.
Das abfließende Wasser soll zukünftig wohl in den städtischen Kanal eingeleitet werden, obgleich es in der Baugenehmigung zur Auflage gemacht worden ist, sämtliche Oberflächenwässer zu versickern. Dass eine Versickerung bei den hydrogeologischen Verhältnissen des Bodens aber ausgeschlossen ist, haben Fachleute festgestellt. Das bedeutet, dass auch das Oberflächenwasser in großen Mengen dem städtischen Kanal zugeführt wird und bei Starkregenereignissen das gesamte Kanalsystem am Erlachhof so überlastet wird, dass Wasseraustritte in die unterhalb der Straße liegenden Winzerhöfe, insbesondere in den Wohnhäusern zu erwarten sind.
Die Baugenehmigung ist in vielerlei Hinsicht rechtswidrig. Ein schwerwiegender Fehler ist, dass das Landratsamt zu Unrecht eine privilegierte Außenbereichsnutzung für einen Weinbaubetrieb genehmigt hat. Dabei ist die Erschließung durch die Ortsstraße „Erlachhof“, nicht gesichert; zudem sind die Parkplätze der Hotel-anlage und die Feuerwehrzufahrt nur über einen Flurbereinigungsweg zu erreichen. Hinzu kommt, dass der Flächennutzungsplan ein Gebiet „Flächen für Wein- und Obstbau, Spargel“ festgesetzt hat, was dem Hotelvorhaben entgegensteht. Das Hotel ist schließlich ein unstrukturierter und an die fränkische Landschaft nicht angepasster Betonklotz und somit wegen eines gravierenden Verstoßes gegen Regeln des Landschaftsschutz rechtswidrig.

Das auch verfassungsrechtlich untermauerte Gebot der Rücksichtnahme zugunsten der Anwohner wurde im vorliegenden Fall völlig außer Acht gelassen. Die Genehmigung ist daher rechtswidrig und aufzuheben; soweit bei den Bauarbeiten Nebenbestimmungen der Baugenehmigung missachtet wurden, ist der Bau allein schon deswegen einzustellen. Entsprechende Anträge gingen an die Behörde und das Verwaltungsgericht Würzburg.

Würzburg, 08.06.2018

RA Wolfgang Baumann
Fachanwalt für Verwaltungsrecht