Mit dem geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen. Ein zentraler Baustein des Gesetzentwurfs ist die Gleichstellung von Realkompensation und Ersatzgeldzahlungen im Naturschutzrecht.
Diese Änderung greift jedoch tief in das System des Umweltrechts ein und wirft erhebliche verfassungs- und europarechtliche Fragen auf.
Ausgangspunkt der folgenden Betrachtung ist ein aktueller Standpunktbeitrag unserer Rechtsanwältin, Frau Dr. Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) im Tagesspiegel Background Energie & Klima, erschienen am 13.04.2026:
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz setzt an der falschen Stelle an: Statt strukturelle Defizite im Planungsrecht zu beheben, droht es, zentrale naturschutzrechtliche Schutzmechanismen abzubauen. Eine nachhaltige Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben kann nur gelingen, wenn Effizienzgewinne erzielt werden, ohne das Schutzniveau des Umweltrechts zu senken.
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- rechtssichere Planung und Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen
- Begleitung von Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren
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