Die Stadt Marktredwitz, vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB, wendet sich mit ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bundesnetzagentur vom 13. Februar 2025 für den Abschnitt C2 der SuedOstLink-Stromleitung. Diese Stromtrasse soll als Erdkabel von Nordostdeutschland nach Bayern verlaufen. Zuvor hatte die Stadt Marktredwitz bereits gegen die zugrunde liegende Bundesfachplanungsentscheidung vom 18. Dezember 2019 Klage erhoben, wurde vom Bundesverwaltungsgericht aber auf das spätere Planfeststellungsverfahren verwiesen. In ihrer am 23.06.2025 vorgelegten Klagebegründung begehrt die Stadt Marktredwitz eine umfassende gerichtliche Überprüfung sowohl der Bundesfachplanungsentscheidung als auch des daran anknüpfenden Planfeststellungsbeschlusses. Sie sieht in beiden Planungsstufen erhebliche formelle und materielle Mängel.

Die Stadt Marktredwitz sieht im Bundesfachplanungsverfahren zunächst eine unzureichende Berücksichtigung der kommunalen Belange, insbesondere der städtebaulichen Entwicklung und Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz. Sie rügt eine einseitige Abschichtung von Trassenkorridoren zu ihren Lasten und wirft der Bundesnetzagentur entscheidende Abwägungsfehler vor. Die Stadt Marktredwitz sieht hierin eine Verletzung ihrer Planungshoheit und beruft sich auf Art. 28 Abs. 2 GG.

Ein weiteres zentrales Argument betrifft die strategische Umweltprüfung (SUP), die nach Ansicht der Stadt Marktredwitz nicht mit der gebotenen Tiefe und Sorgfalt durchgeführt wurde. Die Stadt Marktredwitz sieht hier insbesondere die zahlreichen Verschiebungen von Untersuchungen bezüglich Gewässerschutz, Bodenerwärmung und Quecksilberbelastungen auf das spätere Planfeststellungsverfahren als verantwortlich dafür an, dass überhaupt ein Trassenkorridor auf dem Stadtgebiet festgesetzt werden konnte. Wären diese Aspekte bereits auf Ebene der Bundesfachplanung untersucht und berücksichtigt worden, hätte der gesamte Trassenkorridor bereits mit der Bundesfachplanungsentscheidung abgeschichtet werden müssen. In diesem Zusammenhang macht die Stadt Marktredwitz auch die hohe Qualität und starke Betroffenheit des Naturraums und des Landschaftsschutzes im Fichtelgebirge geltend, Fehler bei der Ermittlung und Bewertung des Artenschutzes, sowie der Natura-2000-Gebiete.

Auch im Planfeststellungsverfahren selbst sieht die Stadt Marktredwitz schwerwiegende Mängel, insbesondere eine unzureichende Berücksichtigung der kommunalen Trinkwasserversorgung im Ortsteil Glashütte, sowie der Löschwasserversorgung. Dabei hat die Bundesnetzagentur nach Auffassung der Stadt Marktredwitz die rechtliche Bedeutung und den damit gebotenen Prüfumfang des Trinkwassernutzungsgebiets im Ortsteil Glashütte verkannt. Die Stadt Marktredwitz sieht sich diesbezüglich von den Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamts Hof im Planfeststellungsverfahren, sowie von einem eingeholten Privatgutachten bestätigt. Die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Maßnahmen der Bundesnetzagentur und die Zusagen der TenneT TSO GmbH bezüglich einer temporären Ersatzwasserversorgung sieht die Stadt Marktredwitz als unzureichend und unbestimmt an.

Die Stadt Marktredwitz sieht sich durch den angegriffenen Planfeststellungsbeschluss in ihren Eigentumsrechten, sowie ihrer kommunalen Planungshoheit und ihrer kommunalen Trinkwasserversorgung. Sie hat daher die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und eine vollständige Neubewertung der Planung unter Einbeziehung ihrer kommunalen Belange beantragt.

Würzburg, den 24.06.2025
Gez. Dr. Eric Weiser-Saulin/Rechtsanwalt