Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte freut sich, einen weiteren Erfolg für den NABU-Landesverband Sachsen im Streit um den Bau von drei Ferienhäusern auf einer geschützten Bergwiese in Oberwiesenthal erzielt zu haben.
Die Planung war sowohl von Seiten der Naturschutzverbände als auch der Fachbehörden, insbesondere der Landesdirektion Sachsen als Oberer Naturschutzbehörde massiver fachlicher Kritik ausgesetzt. Die Ferienhäuser sollen auf einer Bergwiese errichtet werden, die nicht nur ein gesetzlich geschütztes Biotop darstellt sondern als Teil des Wiesenbrüterprojektes des Freistaates Sachsen Lebensraum von streng geschützten Arten ist. Im Zentrum der rechtlichen und fachlichen Kritik steht eine biotopschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, gegen die der NABU Sachsen im Jahr 2024 Klage beim VG Chemnitz eingereicht hat.
Nachdem bereits im Jahr 2023 das VG Chemnitz und das Sächsische Oberverwaltungsgericht „schwerwiegende und offenkundige“ Verstöße gegen natur- und artenschutzrechtliche Vorschriften feststellte und die zwischenzeitlich erteilten Baugenehmigungen außer Vollzug setzte, nahm die Stadt Kurort Oberwiesenthal das Bebauungsplanverfahren wieder auf. Anstatt auf die inhaltliche und fachlich begründete Kritik der beteiligten Fachbehörden und der angerufenen Gerichte einzugehen, verwies sie im Wesentlichen nur auf die umstrittene und gerichtlich beklagte Ausnahmegenehmigung und fasste kurz vor Weihnachten 2024 den Satzungsbeschluss zum Erlass des Bebauungsplans.
Da sie hiermit die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ausnahmegenehmigung missachtete, wendete sich der NABU Sachsen, vertreten von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB durch Rechtsanwalt Dr. Martin Wiesmann, mit einem Eilantrag an das VG Chemnitz. Das VG Chemnitz hat nun mit Beschluss vom 3.April 2025 entschieden, dass der Bebauungsplan durch die Stadt Oberwiesenthal nicht in Kraft gesetzt werden darf, bis über die Klage des NABU Sachsen gegen die Ausnahmegenehmigung entschieden ist.
Rechtsanwalt Dr. Martin Wiesmann freut sich über die vollumfassende Bestätigung der Rechtsauffassung durch die Entscheidung des VG Chemnitz:
„Es ist juristisch nur konsequent, dass das VG Chemnitz hat den Bebauungsplan in seiner jetzigen Gestalt gestoppt hat, bis über die strittigen Fragen der Ausnahmegenehmigung entschieden ist. Gleichzeitig bietet der gerichtliche Stopp auch die Chance, die Planung inhaltlich anzupassen und mit allen Akteuren zu einer einvernehmlichen Lösung im Sinne des Biotop- und Artenschutzrechts zu kommen, um die jahrelange Streitigkeit beizulegen.“
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Dr. Martin Wiesmann
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