Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte freut sich, einen bedeutenden Erfolg für den BUND Saarland erzielt zu haben.
Unterstützt von der Bürgerinitiative “Hanni bleibt!” und dem NABU Landesvorstand/Gruppe Saarbrücken war es bereits am 30.09.2024 (Az. 2 B 177/24) gelungen, die bevorstehenden Waldrodungen zu stoppen (siehe hierzu Pressemitteilung vom 01. Oktober 2024: „Erster Teilerfolg: OVG Saarbrücken verhindert vorerst Rodungsmaßnahmen im Saarbrücker Stadtwald“).
Nun hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 31. Januar 2025 den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken vorläufig außer Vollzug gesetzt. Diese Entscheidung verhindert die geplante Rodung von 4,5 Hektar des St. Johanner Stadtwaldes, bekannt als „Hanni“.
Das Gericht folgte vollumfassend der Argumentation von Rechtsanwalt Dr. Martin Wiesmann und Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin, dass die Rodungen nicht ohne eine umfassende Prüfung der ökologischen Auswirkungen erfolgen dürfen.
Rechtsanwalt Dr. Martin Wiesmann freut sich über die eindeutige und ausführliche Positionierung des Gerichts:
„Das OVG Saarlouis hat bestätigt, dass die Rodung des Waldes jederzeit drohte und keiner weiteren Genehmigung bedurft hätte. Im Bebauungsplan wurde bereits abschließend über die Rodung des artenreichen Waldes entschieden – ohne dass die Folgen dieser Rodung ausreichend ermittelt und geprüft wurden. Daher war der Eilantrag gegen den Bebauungsplan nötig und erfolgreich!“
Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin ergänzte:
„Das Gericht hat festgestellt, dass die notwendige Bestandsaufnahme geschützter Tierarten und ihrer Lebensräume – insbesondere Fledermäuse, Brutvögel und Käferarten –methodisch fehlerhaft und unzureichend durchgeführt wurden. Auch der Umweltbericht weist erhebliche methodische Mängel auf. Damit verletzt das Planvorhaben die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG.“
Besonders bedeutsam ist nach Ansicht der beiden Rechtsanwälte auch, dass das OVG des Saarlandes das Fehlen einer Alternativenprüfung für andere Standorte herausgestellt hat. Es hat erhebliche Zweifel daran geäußert, ob die geplante Forschungsansiedlung auf dem Campus der Universität die massiven Eingriffe in Natur und Artenschutz rechtfertigen kann – zumal unklar ist, welche Institute dort tatsächlich angesiedelt werden sollen. Im Ergebnis hat das OVG Saarbrücken damit nicht nur die konkrete Planung als rechtswidrig eingestuft, sondern auch grundsätzliche Fragen zur gesamten Planungsstrategie der Landeshauptstadt Saarbrücken und des Landes aufgeworfen.
Die Entscheidung zeigt, wie wichtig es ist, die Umweltbelange in der Bauleitplanung sachgerecht und umfassend zu ermitteln und die Expertise der Umweltverbände im Beteiligungsverfahren zu nutzen und diese einzubeziehen.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des OVG Saarlandes: „Eilantrag gegen Bebauungsplan ‚Nördlich Stuhlsatzenhaus‘ hat Erfolg“ vom 31. Januar 2025.