Am 10.11.2021 wurde dem Markt Großostheim, der durch die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte (Würzburg/Leipzig/Hannover) vertreten wird, die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Berufungszulassungsverfahren zugestellt. Das Gericht hat die Versagung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung durch die Gemeinde für den Bereich des Altorts („Pfarrgasse“) bestätigt.

Rechtsanwalt Rick Schulze, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, erläutert, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sich in der zweiten Instanz den Ausführungen des in erster Instanz bereits zu Gunsten des Marktes entscheidenden Verwaltungsgerichts Würzburg angeschlossen hat, dass der von den Klägern geplante ersatzlose Abriss der Bestandsgebäude den Zielen der Sanierung widerspreche.

Herr 1. Bürgermeister Herbert Jakob teilt dazu mit: „Es ist erfreulich, dass das Gericht die Linie des Markts Großostheim, im Gebiet der Sanierungssatzung „Altort Großostheim“ ersatzlose Abrisse ohne konkrete Planungen für Ersatzbauten zu verhindern, durch seine Entscheidung bekräftigt.“

Würzburg, den 11. November 2021

gez.: Rechtsanwalt Rick Schulze
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 

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