Auf eine Klage des BUND hat das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt nun eingelenkt und am 22.04.2021 den Planfeststellungsbeschluss zum Planungsabschnitt 17, Ortsumgehung Köthen (Anhalt), der Bundesstraße B 6n zum 2. Mal geändert. Nach dem ursprünglichen Beschluss für den Bauabschnitt aus dem Jahr 2012 war im Baubereich die größte Population der streng geschützten und bedrohten Knoblauchkröte Sachsen-Anhalts mit vielen Zigtausend Tieren entdeckt worden. Die Landestraßenbaubehörde als Vorhabensträger plante daher neben zahlreichen Amphibientunneln weitere notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die mit den überarbeiteten Plänen im Jahr 2017 vorgelegt wurden. Diese Maßnahmen wurden vom Landesverwaltungsamt aber ersatzlos gestrichen, weshalb der BUND Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. hatte im Herbst 2020 unterstützt durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover) Klage beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig erhoben hatte. Mit dem Erlass des 2. Änderungsbeschlusses kommt das Landesverwaltungsamt der Klageforderung des BUND nun vollumfänglich nach.

Die Planfeststellungsbehörde sah sich gezwungen diesen Weg einzuschlagen, um einer drohenden Verurteilung durch das BVerwG auf Anordnung eben jener Artenschutzmaßnahmen zu entgehen. Die in der Klage vorgetragenen Gründe waren offenbar so erdrückend, dass das Landesverwaltungsamt nun freiwillig den Missstand behoben und die entsprechenden Maßnahmen angeordnet hat.

 

Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Partnerin der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, freut sich über den Erfolg:

„Das ist ein großer Erfolg für den BUND Sachsen-Anhalt und natürlich eine gute Nachricht für die bedrohten Arten. Wir gingen von Anfang an davon aus, dass die ersatzlose Streichung der Schutzmaßnahmen für das größte Vorkommen an Knoblauchkröten in Sachsen-Anhalt grob rechtswidrig ist. Das Landesverwaltungsamt hat das nach Lektüre unserer Klagegründe nun selbst erkannt und die notwendigen Konsequenzen gezogen.“

 

Ralf Meyer, Vorsitzender des BUND Landesverband Sachsen-Anhalt e.V., kommentiert den Schritt der Behörde:

„Dass die Planfeststellungsbehörde eingelenkt hat, begrüßen wir natürlich und freuen uns, dass unsere Klage voll durchgeschlagen hat. Unverständlich ist aber, wieso es überhaupt erst zur Klage kommen musste, nachdem sich sowohl der Vorhabenträger als auch die Naturschutzbehörden einig waren, dass zum Schutz der Knoblauchkröten umfangreiche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes, trotz der klaren Sach- und Rechtslage, eben diese Maßnahmen abzulehnen, ist für uns vollkommen unverständlich.“

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Leipzig, den 18.05.2021

gez.: RAin Dr. iur. Franziska Heß

Fachanwältin für Verwaltungsrecht