Jetzt auch Klage der Gemeinde Niederaichbach gegen SuedOstLink zum Bundesverwaltungsgericht eingereicht

 Zusammen mit den Deutschen Gebirgs- und Wandervereinen e.V. als Umweltverbände hat die Gemeinde Klage gegen die Megatrasse mit zweimal 529 KV-Trassen erhoben.

 

 Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB hat heute beim Bundesverwaltungsgericht nun für die Gemeinde Niederaichbach Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Bundesfachplanungsentscheidung für die Höchstspannungsleitung SuedOstLink eingereicht und die Aufhebung dieses von der Bundesnetzagentur am 14. Februar 2020 erlassenen Bescheids beantragt. Es handelt sich um die Bundesfachplanungsentscheidung für den Abschnitt D (Raum Schwandorf – Netzverknüpfungspunkt Isar) – Az: 6.07.00.02/5-2-4/25.0. Die Klage ist darauf gerichtet, auch das von der Bundesnetzagentur schon begonnene Planfeststellungsverfahren auszusetzen und Veränderungssperren im Korridorverlauf zu untersagen.

Großen Raum nimmt bei dieser Klage die Frage des Bedarfs für die geplante HGÜ-Leitung ein, die nach Auffassung der Kläger nicht so sehr der Übertragung von Strom aus Windkraftanlagen im Norden Deutschlands, sondern fast ausschließlich dem groß angelegten Handel mit Strom von atomaren und konventionellen Großkraftwerken vom und ins Ausland dienen soll. Für eine sichere Stromversorgung in Deutschland sei der Bau einer SuedOstLink-Leitung nicht erforderlich. Sie würde – entgegen den Behauptungen der Übertragungsnetzbetreiber – den Ausbau der erneuerbaren Energien und der dezentralen Energieversorgung nur behindern. Daher seien HGÜ-Trassen keine umweltfreundliche Maßnahme und weil die Kosten des derzeitigen Netzausbaus in Deutschland von insgesamt ca. 95 Milliarden € voll auf den Strompreis aufgeschlagen würden, auch kein Beitrag zu einer preiswerten Stromversorgung.

Der Trassenkorridor beeinträchtige die Gemeinde Niederaichbach, weil diese von jetzt an über mehr als ein Jahrzehnt, wenn nicht sogar dauerhaft, an einer geordneten Bauleitplanung gehindert ist. Für die im Trassenkorridor gelegenen Kommunen gilt grundsätzlich ein Planungsstopp. Soweit sei Eigentümer von Grundstücken sind, verlieren diese an Wert, weil Veränderungssperren und Duldungspflichten angeordnet werden können.

Diese Rechtswirkungen bestehen nicht nur in der Theorie. Die Bundesnetzagentur hat mit Wirkung vom 11.05.2020 eine Veränderungssperre aufgrund der durch die Klage angegriffenen Bundesfachplanungsentscheidung in Kraft gesetzt.

Die Gemeinde Niederaichbach ist neben dem Landratsamt Wunsiedel und der Großen Kreisstadt Marktredwitz die dritte Kommune, die gegen die Bundesfachplanung für die SuedOstLink-Trasse klagt.

Würzburg, 24.07.2020

gez.: RA Wolfgang Baumann
Fachanwalt für Verwaltungsrecht