Fortführung des Bundesfachplanungsverfahrens trotz Corona-Pandemie führt zu schwerem Verfahrensfehler

„Indem die Bundesnetzagentur die Mitte April für Bürgerinitiativen aus Unterfranken, Hessen und Thüringen gestellten Anträge auf einen Corona-bedingten Stopp der SuedLink-Planung vor wenigen Tagen abgelehnt hat, ist davon auszugehen, dass dies zu einer rechtswidrigen Planung des Leitungsvorhabens führt“ stellt der Anwalt der Initiativen fest und schlussfolgert daraus, dass eine spätere Klage gegen Entscheidungen zur Zulassung der SuedLink-Stromleitung erfolgreich sein werde, falls die Behörde nunmehr die Zulassungsverfahren ohne ordnungsgemäße Öffentlichkeitsbeteiligung durchführt.

Rechtsanwalt Baumann von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB: „Natürlich hätten wir uns gewünscht, dass die Bundesbehörde die Corona-Pandemie nicht zum Anlass nimmt, ihre Verfahren jetzt an den Bürgern vorbei voranzutreiben. Wir hätten auch erwartet, dass die Bundesnetzagentur einen Mindeststandard an Rechtsstaatlichkeit bei diesen Verfahren garantiert. Mit ihrer Vorgehensweise verstößt sie gegen grundlegende Verfahrensrechte der Beteiligten aufgrund des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes und von Europarecht!“

Die Ablehnung der Aussetzungsanträge durch die Bundesnetzagentur stellt nach Auffassung von Rechtsanwalt Baumann eine „Willkürentscheidung“ dar, über die niemand glücklich sein kann, der für Recht und Gesetz eintritt.

Schon bisher habe es wegen Verfahrensfehlern Verzögerungen bei der SuedLink-Trasse gegeben, die nicht dadurch aufgeholt werden könnten, dass man die Verfahrensrechte der Betroffenen mit Füßen trete, kontert der Rechtsanwalt die Behauptung, die Ablehnung des Aussetzungsantrags sei ein Rückschlag für die Bürgerinitiativen. Baumann: „Das rechtswidrige Verfahren wird der Bundesnetzagentur noch auf ihre eigenen Füße fallen!“ Wenn die Planungsentscheidung gerichtlich aufgehoben würde, werde sich das Verfahren um mehrere Jahre verzögern.

Würzburg, 13.05.2020

gez.: RA Wolfgang Baumann
Fachanwalt für Verwaltungsrecht