Jetzt auch Klage der Großen Kreisstadt Marktredwitz gegen SuedOst-Link zum Bundesverwaltungsgericht eingereicht
Zusammen mit Landkreis Wunsiedel und zwei Umweltverbänden Eilantrag auf Stopp des Planfeststellungsverfahrens und Unterlassen von Veränderungssperren gestellt
Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB hat zu Beginn der Woche beim Bundesverwaltungsgericht nun auch für die Große Kreisstadt Marktredwitz Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Bundesfachplanungsentscheidung für die Höchstspannungsleitung SuedOstLink eingereicht und die Aufhebung dieses von der Bundesnetzagentur am 18. Dezember 2019 erlassenen Bescheids beantragt. Die Kanzlei hat in einer 350 Seiten umfassenden Klageschrift sowohl die Klage der Stadt als auch die Klagen des Landkreises Wunsiedel, des Bund Naturschutz in Bayern e.V. und des Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V. begründet. Gleichzeitig wurden jeweils Eilanträge mit dem Ziel gestellt, durch einen Eilbeschluss das von der Bundesnetzagentur schon begonnene Planfeststellungsverfahren sofort auszusetzen und weitere Veränderungssperren für betroffene Grundstückseigentümer im Korridorverlauf zu untersagen.
Großen Raum nahm in der Klagebegründung die Frage des Bedarfs für die geplante HGÜ-Leitung ein, die nach Auffassung der Kläger nicht so sehr der Übertragung von Strom aus Windkraftanlagen im Norden, sondern fast ausschließlich dem groß angelegten Handel mit Strom von atomaren und konventionellen Großkraftwerken vom und ins Ausland dienen soll. Für eine sichere Stromversorgung in Deutschland sei der Bau einer SuedOstLink-Leitung nicht erforderlich. Sie würde – entgegen den Behauptungen der Übertragungsnetzbetreiber – nur den Ausbau der erneuerbaren Energien und der dezentralen Energieversorgung behindern. Daher seien HGÜ-Trassen keine umweltfreundliche Maßnahme und weil die Kosten des Netzausbaus von insgesamt ca. 95 Milliarden € voll auf den Strompreis aufgeschlagen würden, auch kein Beitrag zu einer preiswerten Stromversorgung.
Auf schwerwiegende bodenschutzrechtliche, naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Bedenken stieß die Planung wegen der Trassenführung durch quecksilberbelastete Flächen bei Marktredwitz; dies würde zu negativen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet Kösseinetal“ und zu einer großflächigen Kontamination von Grundwasser und der Kössein bis nach Tschechien führen. Gravierend sei, dass dies alles nicht richtig untersucht worden sei und deswegen sträfliche Ermittlungsdefizite zu einer Fehlplanung geführt hätten. Der Trassenkorridor verlaufe im Bereich des TKS 042 in der gesamten Breite über das Gebiet der Stadt Marktredwitz, daher sei diese von jetzt an über mehr als ein Jahrzehnt wenn nicht sogar dauerhaft an einer geordneten Bauleitplanung gehindert. Deswegen und weil mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens ein vorzeitiger Baubeginn drohe, sei Eile geboten gewesen und musste ein Eilantrag gestellt werden, mittels dessen das Bundesverwaltungsgericht bis auf weiteres jegliche Maßnahmen zur Fortführung des SuedLink-Projektes sofort unterbinden soll.
Würzburg, 01.04.2020
gez.: RA Wolfgang Baumann
Fachanwalt für Verwaltungsrecht