Der Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) geht beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gegen die beabsichtigten Erweiterungen des künftigen Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) vor.

Bereits Ende 2017 hatte der BVBB Klage gegen die 27. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses eingereicht, mit der die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) das Recht erhalten hat, auch die bestehenden Anlagen des Flughafens Schönefeld nach einer Inbetriebnahme des BER „temporär“ zu nutzen. Im Oktober dieses Jahres wurde die Klage nunmehr ausgedehnt auf die 31. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses, mit der unter anderem die Voraussetzungen für die Errichtung eines weiteren Terminals T2 geschaffen wurden. Das Verfahren wird durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover) in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Grawert, Schöning & Partner (Berlin) betreut.

Gegenstand der in der vergangenen Woche umfangreich gegenüber dem OVG begründeten Klage ist vor allem die Frage, ob die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg (LUBB) berechtigt war, der FBB zum Zwecke der Steigerung der Passagierzahlen des BER bereits im Jahr 2023 auf über 40 Millionen den klageweise angegriffenen Änderungsplanfeststellungsbeschluss zu erteilen, ohne hierzu zuvor die Öffentlichkeit anzuhören und die durch die Steigerung der Passagierzahlen ausgelösten Umweltauswirkungen im Wege einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu beurteilen.

 

Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) erläutert die Inhalte der Klage:

„Bekanntlich hat die FBB einen Masterplan aufgestellt und vom Aufsichtsrat beschließen lassen, der den BER bis zum Jahr 2040 für über 55 Millionen Passagiere ertüchtigen soll. Ausweislich der uns vorliegenden Akten besteht kein Zweifel daran, dass die nunmehr mit der 31. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zugelassenen Änderungen den Zweck verfolgen, diesen Masterplan ganz konkret in Vollzug zu setzen. Dieser muss aber nach unserer Auffassung als Gesamtkonzept einer behördlichen Prüfung unterworfen werden und kann nicht ohne Beteiligung der Öffentlichkeit im Wege der Salamitaktik scheibchenweise zugelassen werden. Wir hoffen deshalb, dass das OVG Berlin-Brandenburg dieser Praxis der vielen kleinen Änderungen, die in Summe einen Großflughafen schaffen sollen, der weder im Landesentwicklungsplan noch im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen war, ein Ende bereiten wird.“

 

Christine Dorn, Vorsitzende des BVBB erklärt:

„Der Genehmigung des Flughafens lagen ca. 30 Mio. Passagiere als Annahme des Bedarfs im Endausbau und für die Ermittlung der prognostizierten Umweltauswirkungen zugrunde. Nur mit diesen niedrigen Prognosen wurde die Genehmigung für den Standort Schönefeld erlangt. Die Umsetzung des Masterplans würde das Gesicht des BER aber vollständig gegenüber der Ursprungsabwägung verändern. Deshalb ist es aus Sicht des BVBB zwingend erforderlich, die Auswirkungen insgesamt einer Umweltverträglichkeitsprüfung und Abwägung mit Alternativenprüfung zu unterziehen. Schließlich wird der ungeeignete Standort Schönefeld durch massive Vergrößerung nicht geeigneter und wie mit einer Verdoppelung der Passagierzahlen Klimaschutzziele eingehalten werden sollen, haben die Anteilseigner bisher nicht dargelegt.“

 

Leipzig, 14.12.2018

gez. RAin Franziska Heß/Fachanwältin für Verwaltungsrecht