Das Aktionsbündnis Lohhof Süd gegen Gestank und Krach e. V. hat durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB beim Landratsamt München als der zuständigen Behörde einen Antrag auf sofortige Betriebseinstellung und Stilllegung der zentralen Abfallbehandlungsanlage der Firma Garching-Hochbrück-Vermögensverwaltung GmbH (GHV) für München – Stadt und Landkreis am Standort Garching gestellt. Begründet wurde dieser Antrag damit, dass die Anlage, die früher von der Firma AR-Recycling betrieben wurde, über Jahrzehnte unter Missachtung zwingender gesetzlicher Vorschriften erbaut und betrieben worden sei. Dies habe ein Gutachten des unabhängigen IFU-Ingenieurbüro für Umweltschutztechnik in Lollar ergeben, das die Betriebsweise und die Umweltbelastungen durch die Anlage anhand der Gestattungen, die nach der Inbetriebnahme 1983 gewährt worden sind, überprüft hat. Dabei kam das Gutachterbüro zum Ergebnis, dass die von der Firma GHV betriebene Abfallbehandlungsanlage in Garching „in vielerlei Hinsicht nicht dem Stand der Technik, wie er insbesondere in der TA-Luft definiert ist, entspricht“.

Im Rahmen der breit angelegten Studie „Gutachtliche Stellungnahme zu den Umweltbelastungen durch die Behandlung und Lagerung von Abfällen in der Firma GHV, ehemals AR-Recycling, in Unterschleißheim“ kam das IFU-Ingenieurbüro zum Ergebnis, dass die Gesamtanlage so viele Teilbereiche enthält, die ohne Genehmigung bzw. nicht oder nicht mehr dem Stand der Technik entsprechend betrieben werden, sodass nur aufgrund gesamthafter Anlagenänderungen rechtmäßige Zustände hergestellt werden könnten: Anlieferung, Lagerung und Behandlung von teilweise als gefährlich eingestuften Althölzern und mineralischen Abfällen müssten durchgängig in eingehausten Gebäude erfolgen; die Geräte zur Behandlung seien nach dem Stand der Technik zu kapseln, die Abluft an den Geräten abzusaugen, stellt das Gutachten fest. Auch die Abluft, die bei der Anlieferung, bei der Lagerung und beim Transport entsteht, ist abzusaugen und einer Entstaubungsanlage mit Gewebefiltern zuzuführen. Diese Voraussetzungen erfüllt die Anlage der GHV nicht. Die Grenzwerte für Staub werden so zum Teil um das Doppelte überschritten.

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hält daher eine sofortige Betriebseinstellung für zwingend geboten: „Die Recyclinganlage der Firma GHV erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes nicht. Es werden Abfälle unzulässiger Weise vor der Behandlung im Freien zwischengelagert; insbesondere bei als gefährlich eingestuften „Abfällen“ ist das völlig inakzeptabel. Das gilt auch für die Aufgabe der Abfälle in die Schredderanlagen im Freien. Wo Abfallfraktionen in einer Halle lagern, können Stäube gesetzwidrig aus verschiedenen Öffnungen an den Hallenwänden ungefiltert ins Freie entweichen. Da die Anlage in keiner Weise die heutigen technischen Anforderungen erfüllt, hilft es auch nicht, wenn die Firma GHV GmbH nunmehr einen Teilbereich in einem Änderungsverfahren nachbessern möchte. Der Betrieb ist jetzt einzustellen und die Anlage insgesamt stillzulegen, da kaum zu erwarten ist, dass sie die heutigen Anforderungen an Recyclinganlagen erfüllen wird.“

Das Aktionsbündnis Lohhof Süd hat die Sorge, dass die Bewohner in den nahen Wohnbereichen von Lohhof und auch im sonstigen Stadtgebiet von Unterschleißheim mit „krebserregenden Stäuben belastet werden und aus gesundheitlichen Gründen ein weiteres Warten auf Besserung keinesfalls akzeptiert werden kann. Die erforderlichen Unterlagen liegen dem Landratsamt seit langem vor. Die Verantwortlichen beim Landratsamt München könnten sich bei weiterer Untätigkeit dem Vorwurf strafbarer Umweltdelikte aussetzen.“

 

 

Würzburg, den 6. September 2018

gez. RA W. Baumann/Fachanwalt f. Verwaltungsrecht