Technische Anleitung Lärm (TA Lärm)

Die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm - http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm) vom 26. August 1998 konkretisiert ganz maßgeblich den Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm sowie die erforderlichen Maßnahmen der Vorsorge im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Zu diesem Zweck enthält die TA Lärm allgemeine Grundsätze für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, Anforderungen an bestehende Anlagen sowie Immissionsrichtwerte und Vorgaben für die Ermittlung von Geräuschimmissionen von Anlagen, die dem Immissionsschutzrecht unterliegen.