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Das kleine Lexikon des Verwaltungsrechts

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das höchste Gericht der Europäischen Union. Er ist zuständig für die verbindliche Auslegung des Rechts der Europäischen Union. Die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge der EU soll sicherstellen, dass in allen Mitgliedstaaten eine einheitliche Anwendung des Europäischen Rechts erfolgt. Zu diesem Zweck können die Gerichte der Mitgliedstaaten in einen Dialog mit dem EuGH treten und diesem Fragen zur Auslegung von Unionsrecht und zur Gültigkeit von europäischen Verordnungen und Richtlinien vorlegen (vgl. § 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV). Der EuGH hat seinen Sitz in Luxemburg.

2017-12-18T16:21:59+01:0018. Dezember 2017|

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK - https://www.menschenrechtskonvention.eu/konvention-zum-schutz-der-menschenrechte-und-grundfreiheiten-9236/) errichteter Spruchkörper, der für die Überprüfung der Einhaltung der EMRK durch die jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig ist. Der EGMR kann von jeder natürlichen und juristischen Person nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges zum Schutz der aus der EMRK folgenden Menschenrechte und Grundfreiheiten im Wege der Individualbeschwerde angerufen werden. Der EGMR hat seinen Sitz in Straßburg.

2017-12-18T16:21:59+01:0018. Dezember 2017|
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