Altlastenrecht

Das Altlastenrecht umfasst diejenigen Rechtsvorschriften, die sich mit Altablagerungen von Stoffen befassen, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Maßgebliche Regelwerke sind das Bundes-Bodenschutzgesetz und die Bundes-Bodenschutzverordnung.