Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert oder aufgehoben wird, § 54 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert oder aufgehoben wird, § 54 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Das Recht des öffentlichen Dienstes, insbesondere das Beamtenrecht, aber auch das Dienstrecht für Richter, Angestellte oder Soldaten, ist durch eine enorme Regelungsdichte gekennzeichnet, was die Beurteilung etwa einer Versetzung, einer Teilzeitbeschäftigung oder auch der Dienstfähigkeit häufig schwierig macht. Wir bieten Beamtinnen und Beamten eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene rechtliche Einschätzung ihrer aus dem Beamtenverhältnis entstehenden Rechte bzw. Pflichten. Wir beraten andererseits auch Behörden und Gemeinden bei diesbezüglichen Fragestellungen und setzen diese erforderlichenfalls auch gerichtlich durch (z. B. Konkurrentenklagen).
Das Recht des Öffentlichen Dienstes, umgangssprachlich als Öffentliches Dienstrecht bezeichnet, umfasst die Rechtsvorschriften, welche die berufliche Tätigkeit bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen regeln und damit für die dort tätigen Beamten, Angestellten und Arbeiter gelten. Die Besoldung bestimmt sich dabei nach den Tarifverträgen des öffentlichen Diensts, nämlich dem Tarifvertrag für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen und dem Tarifvertrag für die Tarifbeschäftigten bei den Ländern.
Als Verwaltungsrecht oder auch öffentliches Recht werden alle Rechtsnormen bezeichnet, die das Recht der Exekutive und damit die Einrichtung und die Tätigkeit der Träger öffentlicher Verwaltung ausgestalten. Die Exekutive ist diejenige Staatsgewalt, die für den Vollzug der Gesetze zuständig ist. Das Verwaltungsrecht ist sowohl im allgemeinen Teil als auch im Besonderen Bereich für einzelne Verwaltungszweige sowohl durch Bundesrecht als auch durch Landesrecht geregelt. Kennzeichnend für das Verwaltungsrecht ist das Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses im Abgrenzung zu den Rechtsverhältnissen zwischen reinen Privatrechtssubjekten.
Das Gebiet des Öffentlichen Wirtschaftsrechts umfasst vor allem das Gewerberecht, das Energiewirtschaftsrecht, das Gaststättenrecht sowie das Vergaberecht. Diese Rechtsgebiete unterliegen in besonderem Maße einer staatlichen Reglementierung, deren Einhaltung im jeweiligen Einzelfall die Voraussetzung ist, um nicht der Gefahr von behördlichen Sanktionsmaßnahmen oder wirtschaftlichen Nachteilen ausgesetzt zu sein. Profitieren Sie hierbei von unserer langjährigen Erfahrung und unseren besonderen Kenntnissen in diesem Bereich, um etwaigen Konflikten mit Behörden aus dem Weg zu gehen oder diese einer an Ihren Interessen ausgerichteten Lösung zuzuführen.
Öffentlichkeitsbeteiligung bezeichnet die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an einzelnen politischen Entscheidungen oder Planungsprozessen, beispielsweise in Form von Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung, informeller Bürgerbeteiligung in Form von Bürgerversammlungen oder direktdemokratischen Beteiligungsverfahren wie einem Bürgerantrag. Insbesondere bei umweltrelevanten Planungsvorhaben ist die Öffentlichkeitsbeteiligung ein wichtiger Bestandteil planungsrechtlicher Verfahren.