VG Dresden untersagt Umsiedlung und Tötung von Bibern in der Oberlausitz
Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 05.12.2025 (Az. 13 L 1108/25) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur (letalen) Entnahme streng geschützter Biber in der Oberlausitz wiederhergestellt. Damit folgte das Gericht einem gerichtlichen Eilantrag der Grünen Liga Sachsen, vertreten durch Baumann Rechtsanwälte. Der Fang, die Umsiedlung und die Tötung von Bibern in einer fischereiwirtschaftlich genutzten Teichgruppe im FFH-Gebiet und Biosphärenreservat »Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft« sind damit vorläufig gestoppt. Die Genehmigung war auf Antrag eines Teichwirts erteilt worden, der Schäden an den Teichanlagen durch Biberaktivitäten geltend gemacht hatte. Das Gericht äußerte erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der [...]

