Probebohrungen im Südharz rechtswidrig: Oberverwaltungsgericht Magdeburg gibt Beschwerde des BUND Sachsen-Anhalt recht
Der Landkreis Mansfeld-Südharz hatte im Dezember 2024 einer privaten Firma gestattet, Explorationsbohrungen im Südharz vorzunehmen. Die Bohrungen sollten bis 80m in die Tiefe gehen und das Gipsvorkommen im Südharz näher erkunden. Alle Bohrpunkte befinden sich im europarechtlich geschützten Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“, sowie im Naturschutzgebiet und im Landschaftsschutzgebiet. Da in diesen Gebieten die Eingriffe durch die Bohrungen grundsätzlich verboten sind, erteilte der Landkreis Mansfeld-Südharz entsprechende Befreiungen. Gegen diesen Befreiungs- und Genehmigungsbescheid legte der BUND Landesverband Sachsen-Anhalt e.V., vertreten von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB durch Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin, unmittelbar Widerspruch ein und stellte [...]