Keine vollendeten Tatsachen in Wetzendorf: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stoppt Bebauungsplan im Eilverfahren
Erfolg im Normenkontrolleilverfahren für den BUND Naturschutz und den Bürgerverein Thon-Wetzendorf-Schnepfenreuth e.V. – Bebauungsplan Nr. 4641 A „Wetzendorf - Parlerstraße“ vorläufig außer Vollzug gesetzt Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 30. Juli 2026 den Bebauungsplan Nr. 4641 A „Wetzendorf - Parlerstraße“ der Stadt Nürnberg vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit darf der Bebauungsplan bis zu einer Entscheidung im noch anhängigen Normenkontrollverfahren vorerst nicht weiter vollzogen werden. Der BUND Naturschutz und der Bürgerverein Thon-Wetzendorf-Schnepfenreuth e.V. wenden sich gegen den Bebauungsplan, mit dem die Stadt Nürnberg die rechtliche Grundlage für ein neues Stadtquartier im Bereich des Wetzendorfer Landgrabens geschaffen hat. Das Normenkontrollverfahren [...]

