OVG Lüneburg bestätigt: Wolf in Niedersachsen darf im „Schnellabschussverfahren“ einstweilen nicht getötet werden
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat gegen den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg (Az. 5 B 969/24) Beschwerde eingelegt, welches die Tötung eines Wolfes in Niedersachen im „Schnellabschussverfahren“ einstweilen untersagt hatte. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V., vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, hat nun auch in zweiter Instanz Recht bekommen. Die Gründe für die Entscheidung des OVG Lüneburgs (Az.: 4 ME 73/24) liegen bisher noch nicht vor und werden nachgereicht. Aufgrund der durch die Befristung der Ausnahmegenehmigung bis zum 12. April 2024 bedingten Eilbedürftigkeit hat der 4. Senat die Beschwerde mit einem [...]