OVG Saarlouis erklärt Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ für unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis hat mit dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. Oktober 2025 ergangenen Urteil (Az.: 2 C 168/24) den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken für unwirksam erklärt. Damit bestätigte das Gericht seine bereits im Eilverfahren getroffene Entscheidung. Der Bebauungsplan regelte die Voraussetzungen für die geplante Erweiterung der Universität des Saarlandes und hätte eine großflächige Rodung des Saarbrücker Stadtwaldes zur Folge gehabt. Gegen das Vorhaben hatte der BUND Landesverband Saar einen Normenkontrollantrag eingereicht. Unterstützt wurde er dabei vom NABU Saarbrücken und der Bürgerinitiative „Hanni bleibt“. Bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren hatte das OVG Saarlouis erhebliche rechtliche Bedenken [...]

