Keine vollendeten Tatsachen in Wetzendorf: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stoppt Bebauungsplan im Eilverfahren

Erfolg im Normenkontrolleilverfahren für den BUND Naturschutz und den Bürgerverein Thon-Wetzendorf-Schnepfenreuth e.V. – Bebauungsplan Nr. 4641 A „Wetzendorf - Parlerstraße“ vorläufig außer Vollzug gesetzt Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 30. Juli 2026 den Bebauungsplan Nr. 4641 A „Wetzendorf - Parlerstraße“ der Stadt Nürnberg vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit darf der Bebauungsplan bis zu einer Entscheidung im noch anhängigen Normenkontrollverfahren vorerst nicht weiter vollzogen werden. Der BUND Naturschutz und der Bürgerverein Thon-Wetzendorf-Schnepfenreuth e.V. wenden sich gegen den Bebauungsplan, mit dem die Stadt Nürnberg die rechtliche Grundlage für ein neues Stadtquartier im Bereich des Wetzendorfer Landgrabens geschaffen hat. Das Normenkontrollverfahren [...]

2026-08-07T14:28:36+02:004. August 2026|

Denkmalschutz ist Umweltschutz – VG München stärkt Informationsrecht im Denkmalschutz

Während die Bundesregierung aktuell das Informationsfreiheitsgesetz einschränken will, zeigt eine aktuelle Entscheidung des VG München, dass über das Umweltinformationsrecht weitgehende Auskunftsverpflichtungen der Behörden bestehen. Dies gilt auch im Bereich des Denkmalschutzes. Das Landratsamt München verweigerte die Einsicht in die Akten zur Abbrucherlaubnis der denkmalgeschützten Alten Schlosswirtschaft Planegg mit der Begründung, Denkmalschutz habe nichts mit der Umwelt zu tun und die Akten enthielten keine Umweltinformationen. Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat das mit Urteil vom 10.03.2026 (Az. M 32 K 24.5211) anders gesehen und den Ablehnungsbescheid aufgehoben. Nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz zählen Kulturstätten und damit auch Baudenkmäler  zu den Umweltbestandteilen, über die [...]

2026-08-11T10:04:47+02:0023. Juli 2026|

„Wahrscheinlicher Wolfsriss“ reicht nicht – VG Cottbus stoppt Wolfsabschuss im Eilverfahren

Der Landkreis Spree-Neiße gibt die Jagd auf einen Wolf frei. Grundlage ist ein Rissgutachten, das den Wolf nur als „wahrscheinlichen“ Verursacher benennt. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat in seinem Beschluss vom 16.06.2026 (Az. VG 7 L 279/26) klargestellt, dass § 22d Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BJagdG eine sichere Kenntnis eines Wolfsrisses voraussetzt: „(…) Das in der Akte vorliegende Rissgutachten kommt nicht zu der eindeutigen Feststellung, dass der Verursacher ein Wolf gewesen ist; vielmehr lautet der Befund zum Verursacher mit dem Hinweis „ersetzt nicht die amtliche Feststellung durch das LfU Brandenburg“: „Wolf wahrscheinlich“. Dies genügt nicht, um den Tatbestand des [...]

2026-07-08T15:38:08+02:008. Juli 2026|

Vergleich vor dem OVG Bremen: Wesentliche Verbesserungen für Anwohner im Verfahren um die Bahnwerkstatt Oslebshausen

Im Verfahren zur geplanten Bahnwerkstatt mit Abstellanlage an der Reitbrake haben sich die Beteiligten vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen auf einen gerichtlichen Vergleich geeinigt. Die Klägerinnen und Kläger, unterstützt durch die Bürgerinitiative Oslebshausen und Umzu, wurden von Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht (Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB) vertreten. Gegenstand des Verfahrens war die Genehmigung einer Bahnwerkstatt mit Abstellanlage im Bremer Stadtteil Oslebshausen. Die Klägerinnen und Kläger rügten unter anderem die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung, Defizite bei der Lärmbewertung, die unzureichende Berücksichtigung sensibler Einrichtungen - insbesondere des DIAKO-Krankenhauses - sowie den Umgang mit der historischen Kriegsgräberstätte Reitbrake. Der gerichtliche Vergleich sieht nun [...]

2026-06-30T16:55:38+02:0030. Juni 2026|

VG Dresden hebt Planfeststellungsbeschluss zur Spreestraße vollständig auf

Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit Urteil vom 15.06.2026 den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen für den geplanten Neu- und Ausbau des 2. Bauabschnitts der K 9281, der sogenannten Spreestraße zwischen Spreewitz und Neustadt/Spree, aufgehoben. Damit folgte das Gericht der Klage des BUND Sachsen und privater Betroffener, vertreten durch Baumann Rechtsanwälte. Die Klage wurde durch den Verein Eine Spinnerei e.V. unterstützt. Das Straßenbauvorhaben kann auf Grundlage dieses Planfeststellungsbeschlusses nicht verwirklicht werden. Bemerkenswert ist die Rechtsfolge der Entscheidung. Das Gericht hat den Planfeststellungsbeschluss nicht lediglich für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, sondern vollständig aufgehoben. Eine solche vollständige Aufhebung ist im Planfeststellungsrecht selten. Sie [...]

2026-06-15T12:50:58+02:0015. Juni 2026|

Erfolg für den BUND Sachsen-Anhalt: Verwaltungsgericht Magdeburg stoppt vorläufig die Verkapselung der Quecksilberabfälle in der Deponie Brüchau

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Beschluss vom 8. Juni 2026 die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND Sachsen-Anhalt gegen die Zulassung der zweiten Betriebsplanänderung für die Deponie Brüchau wiederhergestellt. Der BUND Sachsen-Anhalt wird in dem Verfahren durch Baumann Rechtsanwälte PartG mbB vertreten. Gegenstand des Verfahrens ist die mit Bescheid des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 14. August 2025 zugelassene Änderung des bisherigen Sanierungskonzepts. Während ursprünglich vorgesehen war, die in der Grube Brüchau lagernden quecksilberhaltigen Abfälle auszukoffern und extern zu entsorgen, soll das Deponat nach der Betriebsplanänderung nunmehr am Standort verbleiben und dauerhaft verkapselt werden. Der BUND Sachsen-Anhalt hatte [...]

2026-06-11T10:08:36+02:0011. Juni 2026|

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof setzt Bebauungsplan außer Vollzug – Zufahrt sollte durch eine rund 200 Jahre alte Scheune des Nachbarn führen

Der Bebauungsplan „Am Seehausbach II“, der am 23.05.2025 in Kraft getreten war, weist auf einem bislang im Außenbereich gelegenen Grundstück in einem hochwassergefährdeten Bereich ein Dorfgebiet aus. Dort setzt der Bebauungsplan die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten sowie mindestens zwei Stellplätzen je Wohneinheit fest. Da das neue Baugrundstück nicht an eine öffentliche Straße angebunden ist, sieht der Bebauungsplan eine Erschließung über das Nachbargrundstück vor – konkret durch eine rund 200 Jahre alte Sandsteinscheune hin durch. Gegen den Bebauungsplan stellten die Eigentümer des benachbarten Grundstücks, vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB, am 11.11.2025 einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. [...]

2026-03-21T09:58:10+01:0021. März 2026|

Klage gegen die klimaschädliche A20

Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartGmbB hat für den BUND Niedersachsen am 10.03.2026 Klage gegen den 6. Abschnitt der A 20 bei Bremervörde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.​ Der Umweltverband bemängelt u. a. unzureichende Prüfungen für Moorböden, Gewässer und Arten wie Fledermäuse sowie Lärmbelastungen für Anwohner. Nähere Details erfahren Sie in der Pressemitteilung des BUND Niedersachsen [hier] .

2026-03-11T10:06:15+01:0011. März 2026|

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Vorrang der Vorbescheide der Firma Veit Roden Energiekonzept & Cooperation für 3 Windkraftanlagen in der Gemarkung Roden

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29. Januar 2026 (Az.: 22 AS 25.40075) festgestellt, dass die mit Vorbescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 30. September 2025 sowie vom 5. November 2025 der Firma Veit Roden Energiekonzept & Cooperation erteilten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheide für drei Windenergieanlagen Vorrang vor dem Antrag der Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG („Energie“) auf Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen haben. Die geplanten Windkraftanlagen sollen auf verschiedenen Grundstücken der Gemarkung Roden errichtet werden und stehen aufgrund der räumlichen Nähe zueinander in einer Konkurrenzsituation, die eine gleichzeitige Realisierung beider Vorhaben aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten unmöglich macht. Die [...]

2026-02-06T10:32:28+01:006. Februar 2026|

Erfolg im Verfahren wegen rechtswidrigem Wegeausbau im FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ für den NABU Sachsen erzielt

Im Verfahren des NABU Sachsen, vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB, gegen das Landratsamt Meißen über die Verlegung eines Breitbandkabels und den anschließenden Ausbau eines Waldweges im FFH-Gebiet „Röderaue und Teiche unterhalb Großenhain“ konnte sich der NABU vor Gericht durchsetzen. Das Verwaltungsgericht Dresden gab mit Urteil vom 24. November 2025 (Az. 3 K 553/21) bekannt, dass die Verlegung sowie der damit verbundene Ausbau eines Waldweges im FFH-Gebiet ohne die erforderliche FFH-Verträglichkeitsvorprüfung rechtswidrig war. Das Landratsamt hatte im Jahr 2018 eine Breitbandkabelverlegung quer durch ein europarechtlich geschütztes FFH-Gebiet genehmigt. Im Anschluss der Verlegearbeiten wurde der Waldweg ausgebaut, ohne dass [...]

2026-01-26T10:16:03+01:0026. Januar 2026|
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