Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Vorrang der Vorbescheide der Firma Veit Roden Energiekonzept & Cooperation für 3 Windkraftanlagen in der Gemarkung Roden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29. Januar 2026 (Az.: 22 AS 25.40075) festgestellt, dass die mit Vorbescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 30. September 2025 sowie vom 5. November 2025 der Firma Veit Roden Energiekonzept & Cooperation erteilten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheide für drei Windenergieanlagen Vorrang vor dem Antrag der Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG („Energie“) auf Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen haben. Die geplanten Windkraftanlagen sollen auf verschiedenen Grundstücken der Gemarkung Roden errichtet werden und stehen aufgrund der räumlichen Nähe zueinander in einer Konkurrenzsituation, die eine gleichzeitige Realisierung beider Vorhaben aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten unmöglich macht. Die [...]

