Beschwerde erfolgreich – OVG Magdeburg untersagt der Stadt Halle an der Saale sämtliche Steinschüttungen am Saaleufer
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg hat mit Beschluss vom 11.07.2022 (2 M 35/22) der Beschwerde des BUND Landesverbands Sachsen-Anhalt vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB teilweise stattgegeben. Der Stadt Halle wurde damit im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, Steinschüttungen an der Saale durchzuführen, bis eine Verträglichkeitsprüfung für die betroffenen Natura-2000-Schutzgebiete durchgeführt worden ist. Die Stadt Halle hatte im Sommer 2021 begonnen, an den Ufern der Saale massive Steinschüttungen aus vermeintlichen Ufersicherungsgründen vorzunehmen. Dagegen hatte der BUND Sachsen-Anhalt einen Eilantrag erhoben und beim Verwaltungsgericht Halle die Untersagung der weiteren Durchführung der Maßnahmen erwirkt, soweit diese innerhalb von Natura-2000-Schutzgebieten gelegen waren. [...]