Rechtsgutachten stellt Vertragsverletzung des deutsch-polnischen Abkommens über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet fest
Im Auftrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag und im Deutschen Bundestag sowie der Fraktion Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament hat die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB aufgrund aktueller Ereignisse die Vereinbarkeit dieser Entwicklungen mit dem deutsch-polnischen Abkommen über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet von 2015 rechtlich begutachtet. Im Rahmen der aufgeworfenen Fragen zeigt das Gutachten auf, dass bereits aktuell eine Vertragsverletzung durch die Republik Polen festzustellen ist. Hintergrund ist insbesondere Artikel 3 Absatz 6 des Abkommens, welcher die Vertragsparteien dazu verpflichtet sicherzustellen, „dass die [jeweiligen Umsetzungs-] Maßnahmen im Einklang mit den [...]