Bayerischer Verwaltungsgerichtshof setzt Bebauungsplan außer Vollzug – Zufahrt sollte durch eine rund 200 Jahre alte Scheune des Nachbarn führen
Der Bebauungsplan „Am Seehausbach II“, der am 23.05.2025 in Kraft getreten war, weist auf einem bislang im Außenbereich gelegenen Grundstück in einem hochwassergefährdeten Bereich ein Dorfgebiet aus. Dort setzt der Bebauungsplan die Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten sowie mindestens zwei Stellplätzen je Wohneinheit fest. Da das neue Baugrundstück nicht an eine öffentliche Straße angebunden ist, sieht der Bebauungsplan eine Erschließung über das Nachbargrundstück vor – konkret durch eine rund 200 Jahre alte Sandsteinscheune hin durch. Gegen den Bebauungsplan stellten die Eigentümer des benachbarten Grundstücks, vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB, am 11.11.2025 einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. [...]

