Auf die Initiative des BUND Landesverband Baden-Württemberg fand am 7. Dezember 2022 eine Online-Sprechstunde mit rechtlichen und fachlichen Fragen betreffend die Forstwirtschaft in Natura-2000-Schutzgebieten statt. In Baden-Württemberg sind rund zwei Drittel der insgesamt über 200 FFH-Gebiete bewaldet, weshalb die erfolgreiche Umsetzung des Natura-2000 Schutzregimes in hohem Maße von einer arten- und naturverträglichen Forstwirtschaftsplanung abhängt.

Dr. Franziska Heß, Partnerin der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB, sprach in einem Impulsvortrag insbesondere über ihre Erfahrungen aus dem Verfahren zur Forstwirtschaft im FFH-Gebiet „Leipziger Auwald“ und dessen Bedeutung. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen gab Mitte 2020 der Beschwerde gegen den Forstwirtschaftsplan der Stadt Leipzig Recht und stellte klar, dass auch die forstwirtschaftliche Planung geeignet sein kann, die Erhaltungsziele von Natura-2000-Gebieten erheblich zu beeinträchtigen und auch in Deutschland forstliche Eingriffe in Schutzgebiete einer Verträglichkeitsprüfung bedürfen (siehe unsere Pressemitteilung vom 16.06.2020). Die Entscheidung hat damit Signalwirkung für die gesamte Forstwirtschaft in deutschen Schutzgebieten.

Laura Apel ist Landschaftsplanerin mit Schwerpunkt Naturschutz in dem Planungsbüro Schreiber Umweltplanung. Sie verfasst regelmäßig Fachgutachten zur Bewertung von Fragen des Natur- und Artenschutzes im Zusammenhang mit großen Planungsvorhaben. Der Fall „Leipziger Auwald“ wurde von ihr gutachterlich begleitet. Im Rahmen der Online-Sprechstunde gab sie ihre Fachexpertise und langjährige Praxiserfahrung zu dem Thema Forstwirtschaft und Naturschutz in bewaldeten Schutzgebieten weiter.

 In der anschließenden Diskussion konnte auf die Detailfragen der Teilnehmer eingegangen werden. Diese bezogen sich insbesondere auf die Rechtslage in Baden-Württemberg und nahmen das Spannungsfeld der Frage bis wohin „Erhaltungsmaßnahmen“ gehen und wann „Eingriffe“ in Wald-Habitate beginnen in den Fokus.