Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartG mbB hat heute bei der Bundesnetzagentur in Bonn den Antrag von hessischen, thüringer und unterfränkischen Bürgerinitiativen gegen SuedLink gestellt, das Bundesfachplanungsverfahren für die Höchstspannungsleitungen Brunsbüttel-Großgartach und Wilster-Bergrheinfeld/West so lange auszusetzen, bis die von den Landesbehörden angeordnete Ausgangsbeschränkung aufgehoben wird. Gleichzeitig wurde beantragt, die Einwendungsfrist gegen jüngst vorgelegte Alternativkorridore bis einen Monat nach der Aufhebung der landesbehördlichen Ausgangsbeschränkung zu verlegen.
Zur Begründung tragen die Antragsteller vor, dass in den letzten Wochen während der Einwendungsfrist nach den Länderverordnungen in Hessen, Thüringen und Bayern die Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden mussten. Daher habe es keine Möglichkeit zu einem fachlichen Austausch wegen der Neuprojektierungen der Übertragungsnetzbetreiber TenneT und Transnet BW gegeben. Auch die Bibliotheken seien größtenteils geschlossen gewesen. Nur ein geringer Teil der betroffenen Bürgerinnen und Bürger würden über eine technische Ausstattung für Konferenzschaltungen verfügen. Damit sei eine echte Öffentlichkeitsbeteiligung ausgeschlossen gewesen.
Rechtsanwalt Wolfgang Baumann zieht daraus folgende Schlussfolgerungen: „Die im Gesetz vorgesehene Niederschrift bei der Auslegungsstelle war nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes und der Länderverordnungen nicht möglich. Die betroffene Öffentlichkeit war wegen der Ausgangsbeschränkungen faktisch vom Einwendungsverfahren ausgeschlossen. Eine Fortführung des Bundesfachplanungsverfahren nach dem Motto `business as usual` wäre ein Verstoß gegen das Prinzip des fairen Verfahrens und würde die Beteiligungsrechte der Betroffenen aus der Aarhus-Konvention und nach anderen rechtsstaatlichen Grundsätzen verletzen.“
Rechtsanwalt Baumann, der auch Privatpersonen und Kommunen sowie den Freistaat Thüringen gegen den HGÜ-Ausbau vertritt, geht davon aus, dass das bisherige Vorgehen der Bundesnetzagentur zur Rechtswidrigkeit des Bundesfachplanungsverfahrens und damit auch sämtlicher späterer Behörden-Entscheidungen führen wird, falls die Einwendungsfrist nicht doch nachträglich verlängert wird.
gez.: RA Wolfgang Baumann
Fachanwalt für Verwaltungsrecht