Gemeinsam
zum Nutzen des Mandanten
Kanzlei BAUMANN RECHTSANWÄLTE
Fachanwälte für Verwaltungsrecht
Die vor mehr als 25 Jahren von Rechtsanwalt Wolfgang Baumann gegründete Kanzlei
für Verwaltungsrecht ist mit derzeit sieben Rechtsanwälten
und rund 20 weiteren Mitarbeitern in der Lage, große verwaltungsrechtliche
Mandate adäquat zu bearbeiten und eine intensive Betreuung von Mandanten
zu sichern. Die Beratung und die rechtliche Vertretung der Mandanten im
Verwaltungsrecht ist umfassend und durch einen hohen Spezialisierungsgrad
geprägt, insbesondere im Umwelt- und Anlagenzulassungsrecht, aber
auch im sonstigen deutschen und europäischen Wirtschaftsverfassungs-
und Verwaltungsrecht. Zur Mandantschaft gehören neben mittelständischen
Unternehmen auch Einzelpersonen und Kommunen, die neben der verwaltungsrechtlichen
Beratung auch eine Betreuung über unsere Partnerkanzleien in nahezu
sämtlichen zivilrechlichen und strafrechtlichen Rechtsbereichen erhalten.
Hauptstadt Flughafen BER aktuell: Von der Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte geführte Verfahren im Zusammenhang mit dem Flughafen Berlin-Brandenburg Stand: 20.02.2013 Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte betreut derzeit eine Vielzahl von Mandanten im Zusammenhang mit Fragen betreffend Komplexe Schallschutz und Flugverfahren beim Flughafen Berlin-Brandenburg (BER). Im Einzelnen sind folgende Verfahren zu nennen: weiter lesen ...
Schallschutzanträge an Flughafengesellschaft Flughafen Berlin-Brandenburg (FBB)
Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vertritt zahlreiche Lärmbetroffene in der Umgebung des künftigen Großflughafens Berlin-Brandenburg bei der Geltendmachung von Schallschutzansprüchen gegenüber der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH. Die Vertretung umfasst die Unterstützung bei der Antragstellung, die Begleitung von Bestandsaufnahmen in den Wohnobjekten sowie die Prüfung der Richtigkeit der Einordnung in festgelegte Schutzgebiete. Bezüglich des derzeitigen Stands der Schallschutzverfahren sind mehrere Presseerklärungen auf unserer Homepage www.baumann-rechtsanwaelte.de zu finden.
Klagen beim OVG Berlin-Brandenburg wegen Schallschutzziel:
0 x 55 dB(A) Maximalpegel (tags)
Im Zusammenhang mit Fragen des Schallschutzes hat die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte darüber hinaus für mehrere Privatpersonen Hauptsacheklagen sowie Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Auslegung des Tagschutzzieles des Planfeststellungsbeschlusses erhoben. Der Planfeststellungsbeschluss verlangt, dass die Schallschutzvorrichtungen zu gewährleisten haben, dass im Rauminneren der Wohngebäude keine höheren Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten. Dieses Schallschutzziel meinte die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH dadurch verwirklichen zu können, dass in den Berechnungen insgesamt 6 Überschreitungen von Pegeln über 55 dB(A) zugrunde gelegt wurden.
Gegen diese rechtswidrige Praxis wurde Rechtsschutz gegenüber der Planfeststellungsbehörde nachgesucht, indem diese durch die Stellung entsprechender Anträge aufgefordert wurde, als Aufsichtsbehörde gegenüber der Flughafenbetreiberin einzuschreiten und diese zu einer Realisierung des planfestgestellten Schutzzieles zu verpflichten. Aufgrund der Untätigkeit der Planfeststellungsbehörde wurde schließlich Eilrechtsschutz beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angestrengt, der Erfolg hatte. Mit Beschluss vom 15.6.2012 (OVG 12 S. 27.12) verpflichtete das Gericht das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, durch geeignete aufsichtsrechtliche Maßnahmen sicherzustellen, dass im Raum Inneren der Wohngebäude der Betroffenen keine Maximalpegel über 55 dB(A) auftreten.
Siehe hierzu auch die Presseerklärung der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vom 15.06.2012
Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat hierauf die Flughafenbetreiberin angewiesen, in ihren Berechnungen künftig zugrundezulegen, dass ein Pegel von 55 dB(A) „0,49 mal am Durchschnittstag der 6 verkehrsreichsten Monate nicht überschritten werden“ darf.
Gegen diese erneute Aufweichung des Tagschutzzieles wurde mittels der bereits angesprochenen, noch anhängigen Klageverfahren auf aufsichtsrechtliches Einschreiten der Planfeststellungsbehörde gegen die Flughafenbetreiberin reagiert. Eine mündliche Verhandlung über die Klagen ist für den 24/25 April 2013 vorgesehen.
EU-Beschwerde wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung für An- und Abflugverfahren
Abgesehen von der Problematik des Schallschutzes führt die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte mehrere Verfahren im Zusammenhang mit der Neufestsetzung der An- und Abflugverfahren für den Flughafen Berlin-Brandenburg. Wegen der Neufestsetzung der Flugrouten ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde eine Beschwerde an die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission gerichtet. Die Verfahren sind unter den Aktenzeichen CHAP(2012)00975 und CHAP(2012)01801 anhängig. Die EU-Kommission hat nach Durchführung eines Pilotverfahrens ausweislich einer an die Presse gelangten internen Stellungnahme die Annahme einer Verletzung von Unionsrecht durch die Neufestsetzung der Routen bestätigt und sich dafür ausgesprochen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Eine endgültige Entscheidung der Kommission über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens wird nach Abstimmung der Kommissionsstellen untereinander voraussichtlich im März 2013 ergehen.
Siehe hierzu die Presseerklärung der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vom 10.01.2013
Flugroutenklage „Müggelsee“
Durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte wurde ferner im Auftrag eines Umweltverbandes sowie mehrerer Privatpersonen ein neu über den Müggelsee festgesetztes Abflugverfahren mit einer Feststellungsklage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angegriffen. Eine mündliche Verhandlung über die Klagen ist für den 11./12. Juni 2013 vorgesehen.
Siehe hierzu die Presseerklärung der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vom 19.02.2013
Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte und Luftverkehrsrecht: Eine Erfolgsgeschichte Die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte ist seit dem Jahre 1994 aktiv in luftverkehrsrechtlichen Verfahren beteiligt und hat hier an einer Vielzahl von Flughäfen und Flugplätzen den Interessen von Bürgern, Gemeinden und Umweltverbänden zum Erfolg verhelfen können. weiter lesen ...
Die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte hat im Verfahren zum Ausbau des Flughafens Berlin Brandenburg ca. 2400 Anwohner vertreten und für diese nach Erwirken eines vorläufigen Baustopps für den Flughafen Beschluss vom 14.04.2005, BVerwG 4 VR 1005/04) Verbesserungen im Bereich des Lärmschutzkonzepts des Planfeststellungsbeschlusses (insbesondere beim Nachtlärm) durch Urteil vom 16.3.2006 (4 A 1075.04) erreicht.
Im Jahre 2008 hat die Kanzlei BAUMANNN Rechtsanwälte beim Bundesverwaltungsgericht im Verfahren zur Konversion des Flughafens Niederrhein in Weeze-Laarbruch einen Beitrag zum verbesserten Rechtsschutz ausländischer Bürger sowie zur Beachtlichkeit des Unterlassens einer Umweltverträglichkeitsprüfung leisten können (BVerwG-Urteile vom 16.10.2008, 4 C 4.07 u.a.).
Die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte hat weiterhin über viele Jahre Bürger und Gemeinden im Umfeld des Flughafens Frankfurt Main im Verfahren für den Ausbau des Flughafens durch Errichtung einer neuen Landebahn Nordwest betreut. Im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel wurde mit Urteil vom 21.08.2009 (Az.: 11 C 359/08.T) ein weitgehendes Nachtflugverbot für die Zeit zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr erstritten. Auch im Revisionsverfahren, das beim BVerwG mit Urteil vom 4.4.2012 (4 C 2.10) abgeschlossen wurde, konnte dieser Erfolg verteidigt werden. Weitere Verfahren sind offen.
Die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte hat darüber hinaus an einer Vielzahl kleinerer Flugplätze Ausbaupläne der Luftverkehrswirtschaft in rechtlich geordnete Bahnen lenken können und dies häufig auch ohne ein entsprechendes Gerichtsverfahren. Grund hierfür ist eine intensive Auseinandersetzung mit ausgelegten Unterlagen bereits im behördlichen Verfahren und eine konsequente und eng mit den Mandanten abgestimmte Strategie. Zu nennen sind hier insbesondere die Flugplätze Friedrichshafen und der Landeplatz Wallerstein und jetzt der Flughafen Augsburg.
Auch aktuell ist die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte an vielzähligen luftverkehrsrechtlichen Verfahren beteiligt und ist hier stets bemüht, die Interessen ihrer Mandanten im weitest möglichen Umfang durchzusetzen. Auch wenn es aufgrund der Größe, der Investitionsvolumen und auch der politischen Bedeutung einzelner Verfahren häufig nicht gelingt, ein Ausbauprojekt vollständig zu verhindern, ist die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte gerade im Bereich der für die Bürger so wichtigen Sekundäransprüche, wie Schallschutz und Entschädigungen, äußerst erfolgreich.
So konnte der am Flughafen Berlin-Brandenburg durch die Flughafenbetreiberin unternommene Versuch, die planfestgestellten Schallschutzansprüche der Bürger durch eine falsche Berechnungsweise zu unterlaufen, durch das Erwirken einer Eilentscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.6.2012 (12 S 27.12) einstweilen gestoppt werden. Die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH hat hierauf ihr eigentliches Vorhaben, den Schallschutz für den Tag im Wege eines Planänderungsverfahrens weiter zu verschlechtern, aufgegeben. In Kürze steht beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hier die nächste Auseinandersetzung an, in der das planfestgestellte Schallschutzziel ein weiteres Mal verteidigt werden muss, diesmal gegen den erneuten Versuch einer Verschlechterung des Schallschutzziels durch das zuständige brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte ist in ihrer Arbeit in diesen komplexen und schwierigen Verfahren stets bemüht, nicht nur die nationalstaatliche Situation im Blick zu halten, sondern auch über den „Tellerrand“ hinaus Einfluss auf die Entwicklung der Flughafeninfrastruktur zu nehmen. Derzeit prominentestes Beispiel ist die als „Flugroutenbetrug“ bekannt gewordene nachträglich abweichende Festsetzung von Flugrouten für den Flughafen Berlin-Brandenburg. Den hier eingeleiteten Klageverfahren gegen konkrete Flugrouten sehen die bearbeitenden Rechtsanwälte sehr optimistisch entgegen.
Die von unserem Hause im Zusammenhang mit europäischem Recht vor allem bei der EU-Kommission entfalteten Aktivitäten in Form der Einreichung von Beschwerden im Namen von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden haben bereits zu einem vorläufigen Erfolg geführt, der darin besteht, dass die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission die von uns vertretene Auffassung, wonach die abweichende Routenfestsetzung ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer FFH-Verträglichkeitsprüfung mit Unionsrecht nicht vereinbar ist, teilt und den übrigen Kommissionsstellen empfohlen hat, diesbezüglich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten.
Durch diese Erfolge sehen wir unsere Kompetenz bestätigt und verfolgen deshalb konsequent die Linie, die in den letzten Jahrzehnten unser Haus ausgezeichnet hat: Wir sind gründlich und scheuen weder eine hohe Arbeitsbelastung noch eine harte Auseinandersetzung. Wir sind unbequem, weil wir nicht nur juristisch, sondern auch medial und politisch aktiv sind. Wir sind unabhängig, weil wir nur den Interessen unserer Mandanten verpflichtet sind.