Schwerpunkte | Prozessvertretung | Mandatserteilung | Honorar | Zusammenarbeit Rechtsmittel/Fristen | Bürozeiten | Besprechungstermine | Telefon/Telefax | Anliegen |
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Wir möchten Ihnen mit diesen Seiten unser Büro vorstellen und einige Hinweise geben, die unsere Zusammenarbeit erleichtern sollen. |
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| Kein Jurist kann heute alle Rechtsgebiete mit gleicher Qualität bearbeiten. Die Fülle der Gesetze zwingt zur Spezialisierung. Nur die Konzentration auf Fachgebiete erlaubt es dem Anwalt, seine Kenntnisse ständig auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Literatur zu halten. Wir haben uns deshalb auf das europäische und deutsche öffentliche Recht und die damit im Zusammenhang stehenden Verfahren im Zivilrecht und Strafrecht spezialisiert. Sollten wir demgemäß ein Mandat nicht annehmen, weil die Angelegenheit nicht in eines unserer Tätigkeitsgebiete fällt, werden wir Ihnen einen Kollegen empfehlen. |
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| 1. Unsere Schwerpunkte Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts bearbeiten wir Verfahren und Projekte im gesamten Bundesgebiet, speziell auf dem Gebiet des Umwelt- und Planungsrechts, z. B. Bauplanung und Raumordnung, Energieversorgungsanlagen, Straßenplanungen, Bundesbahntrassen, Anlagen und Maßnahmen nach dem Immissionsschutzrecht, Abfallwirtschaft und –beseitigung, Flurbereinigungen, Gewässerausbauten, Trinkwasserschutz und –anlagenplanung, Enteignung und Entschädigung sowie Schadensersatz bei Amtspflichtverletzungen. Dem öffentlichen Recht wird auch das gesamte Gewerbe- und Wirtschaftverwaltungsrecht, das Beamtenrecht sowie das gesamte Recht der öffentlichen Abgaben (z. B. Erschließungsbeiträge), Gebühren und das Verfassungsrecht zugeordnet. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Durchführung von Öko-Audit-Verfahren (insb. compliance audit) und bei der Bewertung von Umwelthaftungsrisiken. |
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| 2. Unsere Prozessvertretung Unsere Rechtsanwälte vertreten Sie bei Verfahren vor allen bundesdeutschen Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten bzw. Verwaltungsgerichtshöfen, Landesverfassungsgerichten, beim Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht sowie beim Europäischen Gerichtshof und nehmen die Gerichtstermine persönlich wahr. Auch bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten treten unsere Rechtsanwälte selbst vor Ort auf – falls wir die Rechtssache übernehmen. |
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| 3. Die Mandatserteilung Wenn Sie uns ein Mandat anbieten und wir den Auftrag annehmen, kommt ein Vertrag zustande. Wir beraten Sie, wie jeweils gerichtlich oder außergerichtlich vorzugehen ist. Letztlich entscheiden Sie selbst, wie wir Ihre Interessen zu vertreten haben. Bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung wird das Mandat mit der Unterzeichnung der Vollmacht oder unserer Vergütungsvereinbarung begründet. Ein Beratungsmandat entsteht mit der Unterzeichnung unseres Anmeldeformulars. |
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| 4. Das Honorar Das Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach ist das Honorar vom Streitwert und nicht vom Umfang der Tätigkeit oder der Schwierigkeit oder gar dem Erfolg abhängig. In vielen Fällen reichen die gesetzlichen Gebühren nicht, um unseren Aufwand zu decken. Wir werden Ihnen dann eine Vergütungsvereinbarung vorschlagen. |
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| 5. Unsere Zusammenarbeit Wir können Ihre Interessen nur wirksam vertreten, wenn Sie uns rechtzeitig und vollständig über alle wesentlichen Umstände Ihres Falles unterrichten. Deshalb benötigen wir von Ihnen alle wichtigen Schriftstücke im Original, besser noch in einer einwandfrei lesbaren Kopie. Beim Abschluss des Mandates erhalten Sie Ihre persönlichen Unterlagen zurück. Wenn wir Sie um Stellungnahme zu einem gegnerischen Schreiben oder einem Vorschlag des Gerichts bitten, sollten Sie uns möglichst bald, zumindest stichwortartig, schriftlich antworten, oder mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin vereinbaren. Sie erhalten vom gesamten Schriftverkehr Durchschläge und Kopien. So sind Sie immer über den Fortgang Ihres Verfahrens unterrichtet. Es ist zweckmäßig, diese Unterlagen in zeitlicher Reihenfolge abzuheften. |
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| 6. Rechtsmittel und Fristen Rechtsmittel sind regelmäßig an Fristen gebunden. Da ein Rechtsmittel Kosten auslöst, wenn es nicht erfolgreich ist, ergreifen wir Rechtsmittel in der Regel nur, wenn Sie uns dazu ausdrücklich schriftlich beauftragen. Gerne werden wir Sie über die Erfolgsaussichten beraten. Erhalten wir von Ihnen keinen Auftrag vor Ablauf der Frist, werden wir ein Rechtsmittel nicht einlegen. |
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| 7. Bürozeiten Unser Büro ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 und 17.00 Uhr geöffnet und am Freitag von 8.00 - 15.30 Uhr; während der Bürozeiten erreichen Sie unser Sekretariat. Sie können Nachrichten hinterlassen oder Unterlagen übergeben. |
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| 8. Besprechungstermine Wenn Sie einen Besprechungstermin wünschen, vereinbaren Sie diesen bitte direkt mit unserem Sekretariat. Dort wird unser Terminkalender geführt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Besprechungen nur nach Voranmeldung durchführen. |
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| 9. Telefon, Telefax, E-Mail In den Bürozeiten sind die Rechtsanwälte nicht immer telefonisch erreichbar, weil Termine außerhalb der Kanzlei wahrgenommen werden oder die Anwälte mit unaufschiebbaren Arbeiten beschäftigt sind. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie Ihren Anwalt telefonisch nicht immer sofort erreichen können. Erreichen Sie uns nicht, können Sie in der Kanzlei eine Nachricht oder Anfrage hinterlassen. In vielen Fällen lässt sich dadurch Ihr Anliegen schneller erledigen. Unsere Mitarbeiter/innen können Ihnen häufig schon die gewünschte Auskunft erteilen. Unsere Kanzlei nennt Ihnen auch gerne die Zeiten, in denen Sie uns sicher telefonisch sprechen können. Sagen Sie unserem Sekretariat, wann und unter welcher Telefonnummer wir Sie erreichen können. Wir bemühen uns, Sie in der angegebenen Zeit anzurufen. Moderne Kommunikationsmittel erlauben heute eine sichere Informationsübermittlung. Wir empfehlen unser Telefax unter der Nummer 0931/46 046-70 oder unsere E-Mail-Adresse info@baumann-rechtsanwaelte.de. |
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| 10. Unser Anliegen Wir sind sehr darum bemüht, Ihre Interessen gewissenhaft und mit Nachdruck zu vertreten. Bei Beachtung der Ihnen hiermit bekannt gemachten Informationen wird sich die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns erfahrungsgemäß zur Zufriedenheit beider Seiten und zu Ihrem persönlichen Vorteil entwickeln. |
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