STÄDTE UND GEMEINDEN

Stadt + Gemeinde Baumann Rechtsanwälte Würzburg Leipzig

Zu unseren Mandanten zählen Städte und Gemeinden aus dem gesamten Bundesgebiet, die wir projektbezogen oder dauerhaft begleiten. Kommunales Planungsrecht, kommunales Wirtschaftsrecht und kommunales Verfassungsrecht sind deshalb ein Schwerpunkt unserer täglichen Praxis. Wir berücksichtigen bei der Betreuung unserer Städte und Gemeinden stets auch die politischen Rahmenbedingungen und die innerkommunalen und interkommunalen Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse.

Neben der Entwicklung von Bauleitplänen, Satzungen, Beschlüssen und öffentlich-rechtlichen Verträgen gewährleisten wir auch die Wahrung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie in allen Verfahren der Anlagen- und Infrastrukturzulassung, der Landes- und Regionalplanung und sonstiger Verfahren, die kommunale Interessen berühren. Zudem unterstützen wir Städte und Gemeinden bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen und Luftreinhalteplänen.

Schließlich sind wir mit den Kompetenzen der einzelnen Gemeindeorgane im Verhältnis zueinander und mit sonstigen kommunalverfassungsrechtlichen Problemstellungen vertraut und beraten zu Fragen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.

Kommunales Planungsrecht

Das kommunale Planungsrecht beinhaltet vor allem gemeindliche Planungen zur Aufstellung von Bauleitplänen, also Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen. Die verfahrensfehlerfreie Bewältigung von Planungsverfahren ist für Städte und Gemeinde mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Wir kennen die Fallstricke, die aktuellen rechtlichen Entwicklungen und bieten Städten und Gemeinden hier eine rechtssichere Begleitung ihrer Planungen.

Kommunales Wirtschaftsrecht

Die Gemeinden können Unternehmen außerhalb ihrer Verwaltung als Eigenbetrieb, selbstständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in den Rechtsformen des Privatrechts betreiben. Welche Vorschriften hierbei zu beachten sind, regelt die Gemeindeordnung (GO). Wir beraten Ihre Gemeinde bei der Strukturierung der kommunalen Beteiligungen.

Kommunales Verfassungsrecht

Das Kommunalrecht ist vorrangig in der Gemeindeordnung (GO) (teilweise auch Kommunalverfassung genannt) geregelt. Wir verfügen über Erfahrungen im Umgang mit kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen oder innerhalb von Gemeindeorganen, z. B. zwischen Bürgermeister und Gemeinderat. Eine Berücksichtigung der politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ist dabei in unserer Arbeit selbstverständlich.