Die Grüne Liga Sachsen e.V. hat am gestrigen Tage vertreten durch die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB beim Verwaltungsgericht Leipzig im Wege eines Eilantrags die einstweilige Untersagung von Holzentnahmen im Leipziger Auwald beantragt. Das Verfahren wird unterstützt vom Verein „Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V“.

Hintergrund des Eilantrages ist, dass die Stadt Leipzig am 25.10.2018 den Forstwirtschaftsplan 2018 beschlossen hat, ohne sich zuvor im Wege einer Verträglichkeitsprüfung zu versichern, dass die geplanten forstwirtschaftlichen Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des unter besonderem europäischen Schutz stehenden Fauna-Flora-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und des Vogelschutzgebietes „Leipziger Auwald“ verursachen. Für die im Forstwirtschaftsplan vorgesehenen umfangreichen Holzentnahmen bspw. mittels Sanitärhieben hat der Europäische Gerichtshof bereits entschieden, dass solche Maßnahmen in den europäischen Natura-2000-Gebieten nicht ohne eine vorherige Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden dürfen.

Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) erklärt:

„Nach einem durch die Grüne Liga Sachsen eingeholten Fachgutachten haben bereits die in den Jahren 2015-2017 durchgeführten forstwirtschaftlichen Maßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen der europäischen Schutzgebiete verursacht. Beim Vollzug des Forstwirtschaftsplans 2018 sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, was angesichts der insoweit eindeutigen europäischen Rechtslage nicht mehr hingenommen werden kann. Denn der EuGH hat geklärt, dass forstwirtschaftliche Maßnahmen in dem Umfang, wie sie der Forstwirtschaftsplan 2018 für den Leipziger Auwald vorsieht, ohne Verträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit nicht ausgeführt werden dürfen.

 Die Stadt Leipzig hat es trotz entsprechender Aufforderung abgelehnt, eine solche Prüfung durchzuführen, sondern ist entschlossen, den Forstwirtschaftsplan 2018 umzusetzen. Deshalb musste nun Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Leipzig nachgesucht werden. Wir sind zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht Leipzig die nach unserer Auffassung rechtswidrige Praxis beenden wird.“

 

Leipzig, den 17. November 2018

gez. RAin Franziska Heß /Fachanwältin für Verwaltungsrecht